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Vor einigen Wochen ließ der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband mit seiner Forderung nach der Öffnung von Behindertenparkplätzen für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen aufhorchen.
Mag. Höllerer, Obmann des ÖBSV, fordert von der Politik eine rasche Novellierung des § 29b StVO.  Die gesetzliche Regelung sieht derzeit vor, dass der Ausweis für einen Behindertenparkplatz ausschließlich an Menschen mit Gehbeeinträchtigung vergeben wird. Höllerer sagt, dass auch blinde und hochgradig sehbeeinträchtigte Menschen ein Anrecht auf den Ausweis haben sollen, damit AutolenkerInnen Betroffene beispielsweise beim Aussteigen und sicheren Betreten von Gebäuden unterstützen können (OTS 1).
Norbert Hofer vom freiheitlichen Parlamentsklub will nun einen entsprechenden Antrag im Nationalrat einbringen. Er meint, dass Österreich diesbezüglich Nachzügler ist. „In der BRD ist die Nutzung von Behindertenparkplätzen für blinde und stark sehbehinderte Menschen schon lange möglich. Das ist auch mehr als notwendig. Denn auch sehbehinderte Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, durch die Nutzung eines Behindertenparkplatzes oder durch  Parken im Halteverbot kürzere Wegstrecken in Anspruch nehmen zu können. Durch eine Sehbehinderung ergibt sich logischerweise eine Behinderung im Gehen.” (OTS 2)
Hofer geht davon aus, dass ein entsprechender Antrag im Parlament eine Mehrheit finden wird: “In solchen Fällen gibt es ein gutes Einvernehmen zwischen den Behindertensprechern der Parteien. Diese Maßnahme wird außerdem keine Kosten für die öffentliche Hand verursachen. Eine Umsetzung wird daher auch nicht an budgetären Nöten scheitern.” (OTS 2)
Quellen: OTS 1, Behinderten-Parkplätze sind auch für blinde Menschen da, Artikel vom 14.März 2011; OTS 2, FPÖ will Behindertenparkplätze für Menschen mit Sehbehinderung öffnen, Artikel vom 30.März 2011.
(von KI-I)