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Der für die Überwachung der Einhaltung der UN Konvention “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (BGBl. III Nr. 155/2008) zuständige unabhängige Monitoringausschuss fordert in seiner jüngsten Stellungnahme verstärkte Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt an Menschen mit Behinderungen.”Die Diskussion über Gewalt und Missbrauch ist mit einem gesellschaftlichen Tabu belegt, das die Thematisierung prinzipiell schwierig macht. Bei Gewalt und Missbrauch an Menschen mit Behinderungen wird der Meinungsaustauch durch das weitere Tabu – Beeinträchtigung und Behinderung – dramatisch erschwert,” so der Ausschuss in seiner neuesten Stellungnahme.
“Die Grenzen zwischen einem mahnenden Wort und verbaler Gewalt, zwischen einer Reaktion und physischer Gewalt, zwischen einer unabsichtlichen Berührung und sexuellem Missbrauch sind fließend,” hält der Ausschuss fest und zeigt die Gefahren der derzeitigen Lebenssituation vieler Menschen mit Behinderungen deutlich auf: “Strukturen und institutionelle Abläufe erhöhen nachweislich die Wahrscheinlichkeit, dass sich Machtgefüge bilden, innerhalb derer Macht missbraucht und Gewalt geübt wird. Je isolierter und segregierter Menschen mit Behinderungen leben, und je mehr institutionelle Abläufe in einer Einrichtung oder Wohnform vorherrschen, desto größer ist die Gefahr, dass sie von Gewalt betroffen sind.”
Die Stellungnahme wurde auf Basis einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses Ende Oktober sowie zahlreicher Rückmeldungen von Einzelpersonen und Institutionen erstellt. Der Ausschuss sieht darin eine Bestätigung seiner Bemühungen um Transparenz und effektive Partizipation an seiner Arbeit.
Der Ausschuss fordert in der Stellungnahme eine Umsetzung der Vorgaben der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Österreich hat im Bereich des Schutzes vor häuslicher Gewalt eine internationale Vorbildrolle, diese Regelungen gehen jedoch nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Frauen und Männern mit Behinderungen ein.
Der Ausschuss erinnert an die Verpflichtung, unabhängige Behörden einzurichten, die wirksam alle Einrichtungen und Programme, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, überwachen können, und mahnt angesichts geteilter Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern die vollständige Umsetzung dieser Bestimmung ohne Kompetenzlücken ein.
(von Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.monitoringausschuss.at; Quelle: OTS)