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“Behinderten-Parkplätze für Menschen ohne Behinderung tabu!” – Ist aus aktuellem Anlass der Tenor in den Medien. “Behinderten-Parkplätze sind derzeit auch für manche Menschen MIT Behinderung tabu”, stellt der Präsident des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (ÖBSV), Mag. Gerhard Höllerer fest. Denn: “Der Ausweis nach Paragraf  29 b der Straßenverkehrsordnung wird nach geltendem Recht nur für gehbehinderte Personen ausgestellt”, merkt Höllerer an, “die Fahrzeuge, mit denen blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen transportiert werden, dürfen nicht auf Behinderten-Parkplätzen stehen bleiben. Das ist diskriminierend!”
Der ÖBSV-Präsident erinnert sich an einen Vorfall aus der Vergangenheit. Das als Blindentransport gekennzeichnete Fahrzeug seines Mitarbeiters, der ihn zu einem wichtigen Termin begleitet hatte, wurde abgeschleppt. “Es gibt keine rechtlich verankerte Kennzeichnung für Transportfahrzeuge von blinden bzw. sehbehinderten Personen”, stellt Höllerer fest und fragt sich: “Sind wir Blinde und Sehbehinderte denn behinderte Menschen zweiter Klasse?”
Der ÖBSV-Präsident fordert von der Politik eine rasche Novellierung des § 29 b StVO. Auch blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen müssen ein Anrecht auf den gleichnamigen Ausweis haben, damit ihre Transportfahrzeuge ebenfalls auf Behinderten-Parkplätzen stehen bleiben dürfen und auch die übrigen ihnen zustehenden Rechte in Anspruch nehmen können, die bisher nur einer kleinen Gruppe behinderter Menschen vorenthalten geblieben sind.
Höllerer: “Wenn die Regierung schon die Barrierefreiheit in Bundesgebäuden auf das Jahr 2020 verschiebt, muss sie wenigstens dafür Sorge tragen, dass die Transportfahrzeuge von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen auf Behinderten-Parkplätzen stehen bleiben dürfen. Damit deren Lenker und Begleiter den Betroffenen beim Aussteigen und sicheren Betreten der Gebäude behilflich sein können!” Für den Fall, dass die Straßenverkehrsordnung nicht geändert werden sollte, kündigt der Jurist rechtliche Schritte wie z.B. ein Schlichtungsverfahren gegen die Republik Österreich an.
(von Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.oebsv.at; Quelle: OTS)