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“Der 7. Juli 2010 ist ein historischer Tag. Mit dem heutigen Beschluss werden ab 1.September erstmals in der Geschichte Österreichs alle Menschen in diesem Land krankenversichert sein. Mit dem Gesetz zur Mindestsicherung schaffen wir einen Lückenschluss, den es bisher nicht gegeben hat”, betonte Gesundheitsminister Alois Stöger heute, Mittwoch, im Nationalrat. Bisher seien SozialhilfeempfängerInnen davon abhängig gewesen, ob die Sachbearbeitenden in ihrer Sozialhilfebehörde Verständnis für ihre Situation hatte und ihnen einen Zugang zur Krankenversicherung gegeben hat. “Mit Einführung der Mindestsicherung hat jeder Mensch in Österreich gesetzlichen Anspruch auf eine Krankenversicherung”, so Stöger.
Trotzdem gibt es auch andere Stimmen. Dr. Germain Weber von der Lebenshilfe meint zur Mindestsicherung: “Das Länderchaos scheint perfekt. Mit den unterschiedlichen Landesgesetzen macht sich große Verunsicherung breit. Es ist nicht klar, ob Menschen mit Behinderungen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nun zusteht oder nicht”. Er kritisiert, dass bei den Verhandlungen die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt wurde. Die Lebenshilfe appelliert an die Bundesländer, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen unverzüglich an die Regelungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung anzupassen. Zum Beispiel muss die Wohnbeihilfe zusätzlich zur Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gewährt werden.”
Die Lebenshilfe Österreich fordert die Errichtung einer zentralen Anlaufstelle, die Menschen mit Behinderungen über die unterschiedlichen Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Behindertenhilfe berät. “Es wäre sinnvoll, die Bundessozialämter mit dieser Funktion zu betrauen, weil sie bereits über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich verfügen”, schlägt Weber vor.
Im Gesetz ist festgehalten, dass es durch die Umstellung auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung zu keiner Verschlechterung kommen darf. Weber dazu: “Es muss sichergestellt werden, dass die Wohnbeihilfe zusätzlich zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung gewährt wird. Zentral ist, dass alle Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf die Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten und in die gesetzliche Sozialversicherung miteinbezogen werden”, so Weber abschließend.

(von OTS; Zusammenschau aus Artikeln vom 6. Und 7.Juli 2010)