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Eine klare Absage an die derzeitigen Bestrebungen zur generellen Abschaffung aller Sonderschulen erteilt der Österreichische Blinden- und  Sehbehindertenverband. ÖBSV-Präsident Mag. Gerhard Höllerer fordert mit Nachdruck: “Blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder bzw. deren Eltern müssen auch weiterhin die freie Wahlmöglichkeit zwischen einem integrativen Schulplatz oder dem Besuch einer Spezialschule haben.”
In Österreich gibt es fünf anerkannte Spezialschulen für sehbeeinträchtigte Kinder: Das Bundes-Blindenerziehungsinstitut (BBI) sowie die Sehbehindertenschule in der Zinckgasse in Wien, das Odilien-Institut für sehbehinderte oder blinde Menschen in Graz, das Sonderpädagogische Zentrum des Landes Tirol für blinde und sehbehinderte Kinder (SPZ) in Innsbruck sowie die Landes-Lehranstalt für Hör- und Sehbildung Linz.
“Eine ersatzlose Schließung dieser bewährten Bildungseinrichtungen und ein integrativer Unterricht für alle blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen in Regelschulen ist derzeit lediglich das Wunschdenken einiger praxisfremder Theoretiker”, ärgert sich Präsident Höllerer, selbst erfolgreicher Absolvent des BBI. Der Besuch dieser Spezialschule legte den Grundstein für die Karriere des heutigen Juristen in der Studierendenanwaltschaft des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.
“Aus der UN-Behindertenkonvention lese ich nicht ein Muss zu einem uneingeschränkten integrativen Bildungssystems, sondern den Auftrag zur bestmöglichen Förderung behinderter Menschen heraus”, widerspricht Mag. Höllerer dem Modell der “Inklusive Bildung” des Unabhängigen  Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention sowie  zahlreichen befürwortenden Wortmeldungen im Rahmen der jüngsten  Diskussion. “Das derzeitige Bildungssystem in Österreich ist überhaupt nicht   geeignet, blinden und hochgradig sehbehinderten Kindern im Rahmen eines  integrativen Unterrichtes jene Ausbildung angedeihen zu lassen, die diese an  den Spezialschulen mit ihren ungeheuren Wissensspeichern und hervorragend ausgebildeten Lehrkräften erhalten.” Zudem gebe es viel zu wenige geeignete  Betreuungs- und StützlehrerInnen an den Regelschulen.
Der Präsident der größten Selbsthilfeorganisation für sehbeeinträchtigte Menschen in Österreich fordert daher, dem Recht auf Selbstbestimmung mehr Gewicht als jenem auf “Inklusive Bildung” einzuräumen: “Außerdem darf man nicht vergessen, dass Spezialschulen einen wertvollen Beitrag für die Inklusion, die immer unser erklärtes Ziel sein muss, leisten können.” Am BBI beispielsweise wurde eine Klasse in Kooperation mit der gegenüber liegenden Volksschule geführt. “Davon konnten sowohl die blinden und hochgradig sehbehinderten Kinder, als auch die Sehenden weit mehr profitieren als in einer künstlich von oben herab verordnete Integrationsklasse, bei der im derzeitigen völlig unvorbereiteten Schulsystem eindeutig die sehbeeinträchtigten Kinder auf der Strecke bleiben würden”, schließt Höllerer.
Rückfragehinweis:
Mag. Raimund Lunzer, PR-Referent Österreichischer Blinden- und  Sehbehindertenverband (ÖBSV)
Telefon 0664 / 140 11 77
E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailpr@blindenverband.atInternet: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.blindenverband.at (Quelle: OTS)