In einer gemeinsamen Aktion mit der Schwerhörigen-Selbsthilfeinitiative Von Ohr zu Ohr hat Hörstadt-Vertreter Peter Androsch zum Tag gegen Lärm Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger einige beispielhafte Anträge auf die Einleitung von Schlichtungsverfahren wegen Diskriminierung hörbeeinträchtigter Menschen übergeben.
Im Visier stehen österreichweit präsente Unternehmen auch aus dem Medienbereich, die Hintergrundmusik flächendeckend und systematisch einsetzen: Unter anderem Billa, Bipa, H&M, Kika, Libro, Merkur, New Yorker, Peek & Cloppenburg, Saturn sowie Ö3 und ATV wegen der Unkenntlichmachung von Wetter- bzw. Verkehrsnachrichten durch Hintergrundmusik.
Hörstadt-Initiator Peter Androsch, der selbst auf einem Ohr beeinträchtigt ist, erklärt, dass “Zwangsbeschallung mit Hintergrundmusik in Supermärkten und anderswo … eine Diskriminierung Hörbehinderter [ist], die Menschen mit beeinträchtigem Hörvermögen in ihrem Recht auf sprachliche Kommunikation verletzt“.
Angelika Nebl ist Obfrau des Vereins Von Ohr zu Ohr. Sie erklärt, dass Hintergrundmusik sich sehr negativ auf die Verarbeitung des Gehörs auswirkt. Angelika Nebl ist selbst schwerhörig und betont, dass „Nutzschall wie Sprache und Störschall“ sich schlecht von Hintergrundmusik trennen lässt. Das heißt zum Beispiel, dass sie als hörbeeinträchtigter Mensch nützliche Informationen wie den Endbetrag einer Rechnung trotz Hörgeräte-Nutzung nicht verstehen kann.
„Nebl und Androsch betonten, dass es bei diesen Musterverfahren um Beispielwirkung und Bewusstseinsbildung gehe. Den Unternehme müsse klar werde, dass sie den Alltag einer großen Bevölkerungsgruppe durch die Kommunikationsbarriere Zwangsbeschallung weiter erschwere.“
(Quelle: http://www.hoerstadt.at/)
(von KI-I)