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Mit Kritik und Enttäuschung reagierte Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, auf die Stellungnahme von Generaldirektor Wrabetz zum geplanten ORF-Gesetz. Dieser hatte im heutigen ExpertInnenhearing des Parlaments die “Barrierefreiheit des Senders”, die “weiter erhalten” bleiben solle, gelobt.

Huainigg kritisiert mangelnde Barrierefreiheit von ORF-Angebot

Huainigg: “Behinderte Menschen kritisieren seit Jahren die Ignoranz des ORF gegenüber ihren Bedürfnissen. Gehörlose Menschen etwa können nicht einmal ein Drittel des Sendeinhaltes nutzen – denn während andere europäische Sender, wie die britische BBC, 100 Prozent ihres Programms untertiteln, erfolgt beim ORF die Ausweitung nur zögerlich. Behinderte Menschen zahlen GIS-Gebühr und haben somit ein Recht, das ORF-Programm auch entsprechend zu nutzen”, sagt Huainigg.

Huainingg fordert Etappenplan für verbesserte Barrierefreiheit von ORF-Angebot

Der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen fordert zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Barrierefreiheit einen Etappenplan bis zu deren vollständiger Erreichung. Ein Ausbau der Barrierefreiheit ist zwar in der Regierungsvorlage zum ORF-Gesetz vorgesehen – allerdings ohne konkrete zeitliche Vorgaben. “Hier braucht es unbedingt einen klaren Zeithorizont! Denn dass die Selbstverpflichtung des ORF nicht greift, haben die vergangenen Jahre bewiesen”, erklärt Huainigg, der einen schrittweisen Ausbau von Untertitelung und Audiodeskription bis 2015 einfordert. Staatssekretär Ostermayer hingegen lehnt einen Etappenplan ab und verweist auf die zahnlose Selbstverpflichtung.

ORF-Publikumsrat

Auch die Bestellung von nicht-behinderten Behindertenvertretern im ORF-Publikumsrat lässt einige Fragen offen, die Huainigg im ExpertInnenhearing an Staatssekretär Ostermayer gerichtet hat:  “Nicht, dass ich den beiden nicht-behinderten Experten ihre Qualifikation absprechen möchte”, sagt Huainigg, “aber es ist nicht zu glauben, dass nunmehr nicht-behinderte Personen ganz offensichtlich die besseren Behindertenvertreter sein sollen. Damit werden das Selbstvertretungsrecht und die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen mit Füßen getreten. Traut man beim ORF und in der SPÖ behinderten Menschen keine verantwortliche Position zu?”
Ostermayer antwortete auf diesen Vorwurf mit der Feststellung, dass durch die genannte Bestellung kein Gesetz verletzt worden sein. Huainigg erinnert daran, wie groß die Empörung wäre – und das zu Recht – wenn für die Vertretung von Frauenrechten Männer eingesetzt werden. “Oder wenn der Seniorenvertreter im ORF-Publikumsrat ein Student wäre. `Nichts für uns, ohne uns` – das gilt auch für behinderte Menschen”, sagt der ÖVP-Behindertensprecher abschließend.

(von OTS)