Direkt zum Inhalt

Am Sonntag, 25. April finden die Bundespräsidentenwahlen statt. Laut ÖBSV können blinde und sehbeeinträchtigte Menschen natürlich einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen.
Für sehbeeinträchtigte WählerInnen stehen in jedem Wiener Wahllokal Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung. Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen wollen, können Sie die Stimmzettel-Schablone auch vorab anfordern. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBeantragung Wahlschablone Online-Antrag
  • Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailE-Mail an die Wiener WahlbehördeWiener Wahlbehörde, Magistratsabteilung 62, 1080 Wien, Lerchenfelder Straße 4

Die Stimmzettel-Schablonen können voraussichtlich ab Mitte April zugestellt werden.
Wenn Sie am Wahltag nicht in einem Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben. Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte abstimmen, müssen aber auf jeden Fall vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich am 25. April, 17 Uhr, wählen.
Spätestens am 30. April, 14 Uhr, muss das Wahlkartenkuvert per Post, per Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein. Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterWeitere Infos über Wahlkarten bzw. deren Beantragung.

(von ÖBSV)