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Im Cineplexx Linz (aber auch in allen anderen Kinos dieser Kette) dürfen RollstuhlfahrerInnen nur die Rollstuhlplätze benutzen, aber nicht einen normalen Sitzplatz. Was in anderen Kinos kein Problem ist, wird mit Hinweis auf feuerpolizeiliche Bestimmungen verboten.
Um es ganz klar zu stellen, es geht nicht um einen Preisnachlass oder um verbilligte Plätze, sondern um den Wunsch, einen ganz normalen Sitzplatz zu bezahlen und zu benutzen.
In den Verhandlungen mit Cineplexx, die sich über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren hinzogen, wurde nachgewiesen, dass diese Bestimmungen im Cineplexx weder durch Vorschriften der Feuerpolizei noch von Seiten der Stadt Linz bzw. dem Land Oberösterreich gefordert werden. Deshalb beantragte ich ein Schlichtungsverfahren, wie es nach dem Behindertengleichstellungsverfahren möglich ist.
Am Freitag, 5.3, fand diese Schlichtung statt. Ort war das Bundessozialamt  Linz. Von Seiten des Cineplexx kamen Mag. Klaus Klinger (zuständig fuer Rechtsangelegenheiten) und Michael Redtenbacher (Projektentwicklung und Kinotechnologie). Als Mediator fungierte Mag.  Alexander Neissl vom Bundessozialamt.
Gleich am Anfang wurde mir erklärt, dass man es als RollstuhlfahrerIn im Cineplexx ohnehin so gut habe, weil die Plätze in der besten Lage wären und nicht ganz unten wie in manchen anderen Kinos. Das ist zwar schön, aber überhaupt nicht Thema. In der Folge drehte sich das Gespräch mehr oder weniger im Kreis, so wie es auch schon im  Emailverkehr der Fall war. Mag. Klinger erklärte wortreich, warum man nicht zulassen könne, dass sich RollstuhlfahrerInnen umsetzen. Auf den Hinweis, dass es auch andere KinobesucherInnen gibt, die im Katastrophenfall möglicherweise länger brauchen, ging er nicht ein. Konsequent wurde jede Bestimmung so ausgelegt, dass sie das Benutzen eines Kinositzes nicht erlaubt.
Ein Beispiel: Das Magistrat Linz schreibt detailliert vor, wie viele Rollstuhlplätze mit entsprechender Kennzeichnung in jedem Saal vorhanden sein müssen. Cineplexx leitet daraus ab, dass RollstuhlfahrerInnen nur diese Plätze benutzen dürfen. Das steht aber nicht in der Vorschrift. Und so geschieht das auch bei einigen anderen Bestimmungen, die naturgemäss immer Spielraum für Interpretationen lassen.
Um die Benutzung normaler Kinositze durch RollstuhlfahrerInnen zu erlauben, möchte Cineplexx eine Bestätigung des Magistrat Linz, dass dies ausdrücklich erlaubt ist und im Schadensfalle keine Haftungsansprüche an Cineplexx herangetragen werden (von Versicherung und nach dem Strafrecht).
Mag. Neissl, der sehr hinter meinem Anliegen steht, wird diese Angelegenheit jetzt an den Magistrat Linz weiter leiten. Dass vom dort allerdings der gewünschte Freibrief kommt, ist nicht zu erwarten. Und somit wird es weiterhin auf die Interpretation von Gesetzen und Bestimmungen ankommen und sich an der aktuellen Situation nichts ändern.

(von Christoph Etzlstorfer)