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Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner präsentierte vor kurzem ein neues Filmfördermodell für Österreich. Der ÖBSV stellte im Namen von 318.000 dauerhaft sehbeeinträchtigten ÖsterreicherInnen den Verantwortlichen einige Fragen bezüglich Filmförderung und einer möglichen Koppelung mit Audiodeskription.

Fragen nach Koppelung von Filmfördermitteln an Barrierefreiheit von Filmen

Folgende Fragen wurden gestellt:

  • Wurde in diesem Filmfördermodell auch die Barrierefreiheit für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen berücksichtigt? Sprich:
  • Gibt es eine Förderung für mit Audiodeskription versehene Hörfilme oder
  • Hängt die Ausschüttung von Filmförderungsgeldern von der Herstellung der Barrierefreiheit für sehbeeinträchtigte Menschen ab?

Der ÖBSV erhielt folgende zwei Antwortschreiben:

Dr. Werner Müller, Fachverband der Film- und Musikindustrie

“Hier handelt es sich um ein wirtschaftlich orientiertes Modell, dessen Kriterien in einem Punktesystem festgelegt wurden, sehr stark an das Deutsche Modell des Deutschen Filmförderfonds, angelehnt wird. Hier geht es primär um kulturelle Kriterien und wirtschaftliche Branchenkriterien. Es gibt daher keine Berücksichtigung anderer Kriterien, wie der von Ihnen genannten.
Natürlich wäre es auch möglich, diese Kriterien mit Punkten zu vergeben – das ist aber nicht geschehen, wobei der Grund dafür nicht tatsächlich darin zu sehen ist, dass die Kriterien wegen der EU notwendigen Notifizierung sehr stark an das bereits bestehende deutsche Modell angelehnt worden sind und daher daran auch gar nicht gedacht wurde. Systemtisch passt es auch in diese Art der Förderung nicht sehr gut hinein, hätte aber natürlich bei entsprechenden Wollen integriert werden können. Nun sind diese Kriterien vom Ministerium fertig gemacht worden und werden jetzt gerade an die EU zur Notifikation geschickt. Nachdem die Kriterien, sicher nach dem ersten Halbjahr in Punkten revidiert werden müssen, da ja mit der neuen Förderung wo deren Österreich-Wirkung, hier erst Erfahrung gesammelt werden muss, gibt es dann sicher die Möglichkeit im Punktesystem, etwas zu ändern und ich würde Sie doch gerne einladen, noch vor Ablauf des Jahres, hiezu einen Vorschlag zu machen. Bis dahin gibt es die Kriterien und die Förderung sicher auch im Internet und Sie können Sie im Einzelfall durchsehen, ansonsten wenden Sie sich bitte direkt an mich.”

Mag.a Waltraud Kaserer, Sprecherin von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner

“Das Filmförderungsmodell sieht vor, dass jeder österreichische Film im Sinne der Richtlinie gefördert wird, unabhängig davon ob er barrierefrei ist oder nicht.
Die Filmförderungsrichtlinien beinhalten keinen Ausschlussgrund, der vorsieht, dass Filme mit Audiodeskription nicht gefördert werden. Das neue Fördermodell der Österreichischen Filmwirtschaft sieht bei der Abwicklung und Auszahlung der Förderung vor, dass vor Beginn der Dreharbeiten die elektronische Einreichung des Förderantrags bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) – die bisher die Vergabe von Förderungen an die Kreativwirtschaft abgewickelt hat – zu erfolgen hat. Die aws als zuständige Agentur prüft neben Eigenmittelangaben und Finanzierung auch die Fördervoraussetzungen der eingereichten Förderanträgen. Parallel dazu führt die Austrian Business Agency (ABA) nach internationalen Kriterien einen “kulturellen Eigenschaftstest” durch, den die EU fordert. Nach positiven Stellungnahmen von aws und ABA sagt das Wirtschaftsministerium die Vergabe [von Filmförderung] zu.“

Koppelung von Filmförderungsmitteln mit Audiodeskription

Der ÖBSV wird sich als Vertretung sehbehinderter und blinder Menschen in Österreich mit diesen Antworten nicht zufrieden geben und wird daher weiterhin die Koppelung jeglicher Filmförderungsmittel und Audiodeskription einfordern.

(von ÖSBV)