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Behindertenanwalt Erwin Buchinger erhob die Forderung nach einer progressiven Ausgleichstaxe. Diese Idee wird von den Grünen unterstützt. “Die jetzige Höhe der Ausgleichstaxe von 223 Euro pro nichtbesetztem Arbeitsplatz tut keinem Arbeitgeber weh. Eine Erhöhung ist daher dringend notwendig, um die Freikaufsmöglichkeit von der Einstellungspflicht zu erschweren”, so die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung stark gestiegen

Im Vergleich zu 2008 ist die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung stark gestiegen. Es wird die Ansicht vertreten, dass eine progressive Gestaltung der Ausgleichstaxe ein guter Anreiz sein könne, Menschen mit Behinderung anzustellen. Dem hält Dr. Franz-Joseph Huainigg, Behindertensprecher der ÖVP, entgegen, dass eine „Erhöhung der Ausgleichstaxe ist in der derzeit wirtschaftlich schwierigen Situation strikt abzulehnen” sei. “Die Unternehmen leiden unter starkem Rückgang der Produktion und des Verkaufs, was viele Kündigungen zur Folge hatte. Den wirtschaftlichen Prognosen folgend wird die Arbeitslosigkeit im heurigen Jahr noch drastisch zunehmen. Dies ist äußerst bedauerlich. Arbeitsmarktpolitische Gegenmaßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen behinderter Menschen sind dringend erforderlich”, erklärt Huainigg, betont dabei aber: “Die vorgeschlagene Maßnahme würde die Situation verschärfen, da dadurch die Wirtschaftsfähigkeit der Unternehmen weiter geschwächt werden würde. Dies könnte die Kündigungswelle weiter anheizen.” Grundsätzlich ist laut Huainigg eine progressive Ausgleichstaxe nicht auszuschließen. Sie steht ebenso im Regierungsprogramm wie die Aufhebung des Kündigungsschutzes.

Flexibilisierung des Kündigungsschutzes

Diskutiert werden müsse derzeit eine Flexibilisierung des Kündigungsschutzes: “Unternehmer, die behinderte Menschen in der derzeit schwierigen Wirtschaftssituation beschäftigen, dürfen nicht dadurch bestraft werden, dass sie die behinderten Mitarbeiter unter allen Umständen behalten müssen. Dies verzerrt die Chancengleichheit behinderter Menschen am Arbeitsmarkt. Schon jetzt haben vor allem gut ausgebildete behinderte Menschen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten große Probleme, eine Anstellung zu finden”, sagt der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen. Huainigg hält daher eine Aussetzung des Kündigungsschutzes für zwei Jahre mit begleitender Evaluierung für sinnvoll. „Der Kündigungsschutz ist vor allem für Klein- und Mittelbetriebe unter 25 Beschäftigten, die nicht der Einstellungspflicht unterliegen, nicht gerechtfertigt”, so Huainigg.

(von OTS)