Im Auftrag des Elternverbandes “Gemeinsam Leben, Gemeinsam lernen” und des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) wurde von Professor Dr. Eibe Riedel ein Rechtsgutachten erstellt. Laut diesem Gutachten haben Kinder mit Behinderung ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht Kindern ohne Behinderung eine allgemeine Schule zu besuchen. Dieser Anspruch gilt nach der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen.
Die UN-Konvention ist bereits seit dem vergangenen Frühjahr gültig. Die deutschen Bundesländer sind laut nun Riedel gefordert, die Ansprüche der UN-Konvention in ihren schulrechtlichen Gesetzen und Vorschriften umzusetzen. Gefordert sei ein inklusives Schulsystem, so Riedel, der auch Mitglied des UN-Ausschusses für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Genf ist. Das bedeute die Aufnahme des Kindes mit Behinderung in die Regelschule, wobei die im Einzelfall notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen.Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse aus dem Gutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel können Sie hier erhalten.
(von Aktion Mensch und Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen)