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Das Bundessozialamt darf ArbeitsnehmerInnen die Einstufung als “begünstigte Behinderte” nicht aufgrund ihrer türkischen Staatsangehörigkeit verweigern.

Lesen Sie mehr vom Artikel Auch türkische Staatsangehörige können “begünstigte Behinderte” sein.
Bild: Verwaltungsgerichtshof. Bildquelle: Frey, Mag. Volker