VfGH behandelt Beschwerde wegen Altershöchstgrenzen im Studienförderungsgesetz nicht. Zur Prüfung auf allfällige europarechtliche Bedenken verweist er auf Verwaltungsgerichtshof.
Lesen Sie mehr vom Artikel Verfassungsgerichtshof: Altersgrenze bei Studienbeihilfe keine Diskriminierung.