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Die Erhöhung des Bundespflegegeldes wird vom Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) als Schritt in die richtige Richtung gesehen, allerdings darf auf die jährliche Valorisierung des Bundespflegegeldes nicht vergessen werden

Als erfreuliche Nachricht bezeichnet Mag. iur. Gerhard Höllerer, Präsident des ÖBSV, die am vergangenen Donnerstag beschlossene Erhöhung des Bundespflegegeldes mit 1. Jänner 2009.  
 
Das Bundespflegegeld soll gestaffelt um vier bis sechs Prozent angehoben werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen, die in die Pflegestufe 3 bis 5 fallen, wird die Erhöhung fünf Prozent betragen.
Dennoch fordert der ÖBSV eine gesetzliche Festschreibung einer jährlichen Anpassung nach dem Pensionistenpreisindex. Auch sei die Teuerungswelle, die jeder Mensch zu spüren bekommt, zu beachten, so Mag. iur. Höllerer.

(von Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.oebsv.at)