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Staatssekretärin bei Beratung des Hausbetreuungsgesetzes im Sozialausschuss des Nationalrates

“Das Hausbetreuungsgesetz ist ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung und schafft einen rechtlichen Rahmen für die 24-Stunden-Betreuung bedürftiger Menschen zu Hause.” So stellte Staatssekretärin Christine Marek gestern den Regierungsentwurf für ein Hausbetreuungsgesetz im Sozialausschuss des Nationalrates vor, das eine Rechtsgrundlage für die durchgehende Betreuung pflegebedürftiger Personen schaffen soll.
Mit diesem Gesetz und begleitenden Änderungen in der Gewerbeordnung, so Marek weiter, habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die in seine Kompetenzen fallenden Materien in der Pflege- und Betreuungsdebatte zügig vorangetrieben (die übrigen Themen wie Koordination und Finanzierung, soweit es um Kompetenzen des Bundes geht, fallen in die Zuständigkeit von Sozialminister Erwin Buchinger). Mit dem Entwurf werde eine legale Form der 24-Stunden-Betreuung ermöglicht, die bisher in vielen Fällen durch illegale Arbeitsverhältnisse vorwiegend ausländischer Betreuungspersonen vorgenommen wurde. Das Hausbetreuungsgesetz ermögliche nun eine bis zu 24-Stunden-Betreuung von pflegebedürftigen Personen ab der Pflegestufe 3 (sowie von pflegebedürftigen Personen auch niedrigerer Pflegestufen bei Demenzerkrankung) durch unselbstständige Betreuungskräfte. Unselbstständig Beschäftigte könnten sowohl von den pflegebedürftigen Personen selbst oder ihren Angehörigen beschäftigt werden, erläuterte die Staatssekretärin.
Die mit dem Hausbetreuungsgesetz geschaffenen, vor allem arbeitszeitrechtlich bedarfsorientierten Sonderregelungen gelten aber auch dann, wenn solche Betreuungsleistungen von Mitarbeitern von sozialen Trägerorganisationen erbracht werden. Gleichzeitig wird aber auch durch eine Novelle zur Gewerbeordnung die Betreuung durch selbständige Betreuungskräfte geregelt, wobei ein eigenständiges Berufsbild geschaffen wird.
Marek räumte ein, dass es sich bei dem Hausbetreuungsgesetz und der Novelle zur Gewerbeordnung um eine Kompromisslösung handle. Diese sei aber notwendig und richtig, weil – auf Grund der per 30. Juni 2007 auslaufenden Amnestie-Regelung für die illegale Betreuung – rasch ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden musste. Die Staatssekretärin verwies auch darauf, dass man die Umsetzung und die Auswirkungen der neuen legalen Betreuungsformen evaluieren und anschließend beurteilen werde, welchen allfälligen Änderungsbedarf es gebe. Mit diesem Entwurf habe die Bundesregierung bewiesen, rasch und problemorientiert zu handeln.
Marek zeigte sich abschließend auch darüber erfreut, dass mit einem Abänderungsantrag zum ASVG weiterhin eine Beschäftigung von Au-pair-Kräften möglich sein wird. Nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, der Au-pairs als echte Arbeitnehmerinnen beurteilte, wäre für viele, auf die Unterstützung von Au-pair-Kräften angewiesene Familien eine weitere Beschäftigung nicht mehr möglich gewesen, hätte das Erkenntnis doch zur Folge gehabt, dass die Au-pair-Kräfte voll versicherungspflichtig sind. Mit der Novelle zum ASVG wird nun festgelegt, dass Kost und Logis von Au-pairs nicht sozialversicherungspflichtig sind. Damit wird – unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Mindestlohntarif gemäß Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz – der Einsatz von Au-pairs als geringfügig Beschäftigte weiter möglich sein.
Marek, die persönlich diese Lösung mit Sozialminister Buchinger politisch herbeigeführt hatte, betonte, dass auch hier die Bundesregierung Handlungskompetenz gezeigt habe, die vielen Familien zu Gute komme.
(von Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.bmwa.gv.at; Quelle: OTS)