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von Petra Mazuran, Projektmitarbeiterin am KI-I, Softwarepark Hagenberg, Oberösterreich.
Wien – Der vom Sozialministerium im Jänner vorgelegte Vorbegutachtungsentwurf enthält laut Behindertensprecherin Theresia Haidlmayr wesentliche Lücken. Bei einer Pressekonferenz kritisierte Fr. Haidlmayr Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel las “Verweigerer”, da die vorgesehenen Ziele unzureichend oder gar nicht erfüllt worden seien
Bereits seit 1997 existiere ein Verfassungsgesetz, welches die Diskriminierung von Behinderten verbietet, jedoch geschehen ist seit diesem Zeitpunkt wenig.
Für Fr. Haidlmayr muss in einem Gleichstellungsgesetz ein Diskriminierungsverbot in sämtlichen Bereichen des alltäglichen Lebens beinhaltet sein. Die Beseitigung bestehender Diskriminierungen solle rechtlich gesichert sein. Diese Anforderungen sind im ersten Gesetzesentwurf nicht vorhanden.
Hr. Martin Ladstätter vom “Forum Gleichstellung” befürchtet, dass es zwar ein Recht auf Schadenersatz geben werde, jedoch dass Diskriminierung dadurch beseitigt werden kann, ist nicht gesichert. Gesetzlich ist nicht geregelt, was unter “barrierefreier Zugang” bei Gebäuden oder Zügen zu verstehen ist.
Der versprochene barrierefreie Zugang zu E-Government wird wahrscheinlich nur mit Hilfe von der SPÖ eingebrachten Verfassungsklage möglich sein. Die einzige Koalitionsankündigung, die teilweise umgesetzt worden sei, sei die Anerkennung der Gebärdensprache.
Die SPÖ schließt sich der Kritik der Grünen an. SPÖ – Behindertensprecherin Christine Lapp sprach in einer Aussendung von einem Armutszeugnis, da in dem Gesetzesentwurf der ÖVP – FPÖ – Koalition viele wichtige Punkte nicht berücksichtigt worden seien.
Anderer Meinung, als die von der Behindertensprecherin Theresia Haidlmayr, ist die ÖVP. Dazu ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg: “Die langjährige Forderung behinderter Menschen nach einem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz fand durch das besondere Engagement von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel erstmals Eingang in ein Koalitionsübereinkommen”.