Worum es der parlamentarischen Bürgerinitiative #fairändern geht.
Es sei Trisomie 13, sagen die Ärzte. Jedenfalls würde das Kind noch im Mutterleib oder kurz nach der Geburt sterben. Diese Diagnose zog meiner jungen Freundin aus Kärnten den Boden unter den Füßen weg. Mit der Diagnose kam der Vorschlag eines Abbruchs – um sich und dem Baby „Leid zu ersparen“. Es wäre besser, wenn das Baby früher als später sterben würde. Die betroffene Mutter meldet sich bei mir: „Warum ist es besser, dass mein Kind früher stirbt? Ich verstehe diesen Gedanken nicht. Will nicht jede Mutter, dass ihr Kind so lang wie möglich lebt?“
Das Kind starb tatsächlich noch im Mutterleib, im siebenten Schwangerschaftsmonat. Meine Freundin war nicht nur durch den Tod ihres Babys, sondern auch durch den ständigen subtilen Druck zur Abtreibung dermaßen traumatisiert, dass sie ihre nächste Schwangerschaft durch eine Hebamme beobachten ließ und ihr Kind zu Hause gebar.
Leider ist das kein Einzelfall. Eine Frau, die ungewollt schwanger wurde oder ein Kind mit Behinderung oder Krankheit erwartet, steht unter enormem Druck. Sie wird schon längst nicht mehr dazu gedrängt, das Kind unbedingt bekommen zu müssen, sondern zumeist in Richtung Abtreibung. Wir in Österreich liegen mit unseren Abbruchszahlen europaweit an der traurigen Spitze.
Die parlamentarische Bürgerinitiative #fairändern will Frauen nicht bevormunden, sondern stärken und unterstützen. Konkret fordern wir eine längst fällige Statistik und Motivforschung zu Schwangerschaftsabbrüchen wie in fast jedem anderen europäischen Land und umfassende Information sowie eine ausreichende Bedenkzeit, um (inneren und äußeren) Druck wegzunehmen. Die Dramen rund um eine unter Druck durchgeführte Abtreibung und das Leid danach kenne ich aus eigener Betroffenheit und aus meiner jahrelangen Beratungstätigkeit.
#fairändern will faire Chancen – auch für Menschen mit Behinderungen. Und dazu gehören vor allem breite Unterstützung und Ermutigung. Das ist auch eine der sechs Forderungen der Bürgerinitiative. Hand in Hand damit muss aber die Abschaffung des unsäglichen Satzes im § 97 StGB gehen, der einen Spätabbruch (nach drei Monaten) erlaubt, wenn „eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“. Das betrifft übrigens nicht nur das vermutlich nicht lebensfähige Kind, sondern zu einem großen Teil auch Menschen mit Beeinträchtigungen, mit denen das Leben durchaus gelingen und glücken kann. Aber diese Chance hat das Kind häufig nicht, weil andere über Leben und Tod entscheiden. Wir wissen, dass eine Gesetzesänderung allein das hier angesprochene Leid nicht aus der Welt schaffen kann. In einer pluralistischen Gesellschaft kommt jedoch dem Recht eine wichtige Rolle in der Bewusstseinsbildung der verantwortlichen Personen zu.
Nimmt nichts, zwingt zu nichts
Die Abschaffung dieses diskriminierenden Satzes im StGB „zwingt“ Frauen zu nichts und nimmt ihnen nichts. Aber sie gibt Menschen mit Behinderung, was ihnen zusteht: Gleichbehandlung und Akzeptanz. Wer meint, dass wir mit der Tötung (unheilbar) kranker oder behinderter Patienten eine zivilisierte, humane Lösung gefunden haben, eine „breite Übereinkunft“, wie das Sibylle Hamann in ihrem Kommentar („Die Presse“, 8. Mai) bezeichnet, den erinnere ich daran, dass das Gros der Behinderungen nach der Geburt auftritt – und jeden von uns treffen kann.
Eine junge Dame mit Downsyndrom sagte dazu: „Ich glaube nicht, dass unsere Gesellschaft besser wird, wenn man uns rechtzeitig tötet. Sie wird einfach nur kälter.“ Man kann den Kindern und der Gesellschaft nur wünschen, dass diese Bürgerinitiative Erfolg hat.
Petra Plonner ist AHS-Lehrerin aus Leoben und Erstunterzeichnerin der parlamentarischen Bürgerinitiative #fairändern.
Quelle: diepresse.com