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Seit 01.01.2018 hat der Behindertenanwalt die Möglichkeit zur Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG). Wenn durch ein Unternehmen die Interessen einer größeren Anzahl von Menschen mit Behinderungen erheblich und dauerhaft verletzt werden, kann auch ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung gerichtlich durchgesetzt werden. Voraussetzung für die Einbringung einer solchen Verbandsklage ist, dass zuvor ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wird.
Ein aktuelles Verfahren betraf die Österreichische Post AG. Es ging um die oftmals mangelhafte Barrierefreiheit von Postpartnern und die diesbezügliche Auswahl von Geschäftspartnern durch die Post.
Nun konnte bereits im Schlichtungsverfahren schnell und unkompliziert eine Einigung erzielt werden. Die Post sicherte zu, bestehende Partnerunternehmen im Hinblick auf ihre barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls bei der Realisierung barrierefreier Lösungen zu unterstützen. Seit 2006 mit Rechtsgültigkeit des BGStG wird die Barrierefreiheit explizit zu einem Auswahlkriterium für Postpartnerschaften gemacht. Dies wird künftig auf der Homepage der Post AG auch deutlich ersichtlich sein.
Die Überprüfung der bestehenden etwa 1.350 Postpartner in ganz Österreich wurde bis spätestens Ende 2019 zugesagt.
Somit endete auch dieses Verfahren des Behindertenanwalts mit einer einvernehmlichen Lösung in einer erfolgreichen Schlichtung, deren Ergebnis Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen verhindern hilft. Barrierefreiheit nützt schließlich nicht nur den ca. 15 % Menschen mit Behinderungen in Österreich, sondern ist für Jeden und Jede von Vorteil. Man denke nur an ältere Menschen, Eltern mit Kinderwägen oder Personen mit vorübergehenden Einschränkungen, etwa nach einem Unfall.
Behindertenanwalt Hansjörg Hofer zeigt sich zufrieden. „Der Erfolg auch dieses Verbands-Schlichtungsverfahrens unterstreicht, wie wichtig und effektiv das Verbandsverfahren zur Realisierung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist“, so Hofer.

(Quelle: APA /OTS)