(Quelle: APA-OTS)
Fotowettbewerb: Verlängerung der Einreichfrist bis 13. Oktober 2006
Gesucht werden – und das verrät die Ausschreibung – “Vielfältige Bilder von Menschen mit Behinderung an ihrem Arbeitsplatz”, wobei der Mensch selbst und nicht seine Behinderung im (Bild-)Mittelpunkt stehen soll. Reisen und wertvolle Sachpreise warten auf die PreisträgerInnen!
Webtipp: www.roomycompany.at siehe Fotowettbewerb
In Bezug auf Arbeit mit Behinderung gibt es auch heute noch viele Vorurteile und wenig Wissen. Das zweijährige innovative EU-Projekt RoomyCompany.at entwickelt neue Strategien und Lösungen für mehr “soziale Geräumigkeit” am heimischen Arbeitsmarkt. Im Zuge dieses Projekts ist der Fotowettbewerb ausgeschrieben, der Bilder von Behinderung und Arbeit ins rechte Licht zu rücken soll.
Nur einer von vier Betrieben gibt Menschen mit Behinderung eine Chance
In Österreich sind rund 15.000 Betriebe gesetzlich verpflichtet, Frauen und Männer mit Behinderung einzustellen. Aber nur ein Viertel der Unternehmen kommt dieser Verpflichtung nach. Grund dafür ist eine Mischung aus Vorurteilen, falschen Bildern von Behinderung und einem geringen Wissen der Unternehmen darüber. Selbst ausgezeichnete Qualifikationen der Betroffenen helfen oft nichts. Behinderung kann alle treffen – schleichend oder plötzlich, denn die Mehrheit der Behinderungen ist nicht angeboren, sondern wird im Laufe des Lebens durch Erkrankung oder Unfall “erworben”.
MitarbeiterInnen werden "älter und kranker"
Rückläufige Geburtenraten und eine steigende Lebenserwartung führen zu einer alternden und tendenziell schrumpfenden Gesellschaft. So war schon im Jahr 2005 die Hälfte der Bevölkerung im Erwerbsalter älter als 40 Jahre. Dementsprechend steigt auch das Durchschnittsalter der MitarbeiterInnen, auch das Risiko für chronisch verlaufende sowie psychische Erkrankungen der ArbeitnehmerInnen erhöht sich. Die Arbeitswelt muss sich dahingehend verändern, dass kranke und ältere ArbeitnehmerInnen ihren Fähigkeiten aber auch speziellen Bedürfnissen entsprechend länger in Beschäftigung bleiben können.