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Seit der Reform der Mindestsicherung unter der türkis-blauen Regierung häufen sich bei den Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen Beschwerden über Entscheidungen der Finanzämter. Denn in den letzten Wochen wurde vielen die erhöhte Familienbeihilfe aberkannt.

Grund dafür: eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2013, wonach Personen, deren Lebensunterhalt überwiegend durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben sollen. Bislang wurde dies bei Menschen mit Behinderung als nicht gegeben angesehen. Somit wurde ihnen die erhöhte Familienbeihilfe inklusive Absetzbetrag von aktuell insgesamt EUR 379,40 pro Monat weiter ausbezahlt. Dies soll nun nicht mehr so sein.
Das Familienministerium kündigte nach Bekanntwerden der Kürzungen umgehend einen Stopp der Exekution der Gerichtserkenntnisse sowie eine gesetzliche Reparatur an. Bereits am Mittwoch werde ein entsprechendes Schreiben an die Finanzämter ergehen.

(Quelle: Kronenzeitung)