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Weitere Maßnahme zur Abfederung gestiegener Wohn- und Heizkosten – Wohnschirm um 55 Millionen Euro aufgestockt

Sozialeinrichtungen und ihre Bewohner:innen sowie Studentenheime erhalten Unterstützung bei der Bewältigung der gestiegenen Wohn- und Heizkosten. Die Regierungsparteien brachten zwei Abänderungsanträge ein. Sie sehen sowohl Förderungen für die Betreiber und Inhaber der Einrichtungen als auch für Bewohner:innen vor. Dazu werden die Regelungen für die Wohn- und Heizkostenzuschüsse der Länder und für den Wohnschirm des Bundes angepasst.

In der Nationalratssitzung wird von den Regierungsparteien ein Abänderungsantrag zum Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz sowie zum Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleich-Gesetzes eingebracht.

Im Rahmen des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes sollen die Länder bis zu 5 Prozent des ihnen jeweils zustehenden Zuschusses für Förderungen zur Abfederung gestiegener Wohn- und Heizkosten verwenden, die den Betreibern und Inhabern von Heimen und Wohngemeinschaften für betagte und pflegebedürftige Menschen, für Menschen mit Behinderung, für Schüler, Studenten, Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer, von Frauenschutzeinrichtungen und von ähnlichen Einrichtungen zugute kommen.

Auch Bewohner:innen von diversen Einrichtungen – wie etwa der Behindertenhilfe bzw. von Gewaltschutz- oder Pflegeeinrichtungen profitieren. Für sie wird das Projekt “Wohnschirm” des Sozialministeriums um weitere 5 Millionen Euro aufgestockt. Damit kann der Wohnschirm diese Bewohner:innen unterstützen, wenn sie Rückstände bei Wohn- und Energiekosten haben oder Probleme haben, gestiegene Vorauszahlungen zu bewältigen.

505 Millionen Euro für Wohn- und Heizkosten

Um den Haushalten bei der Bewältigung der Wohn- und Heizkosten eine Unterstützung zukommen zu lassen, stellt der Bund insgesamt 505 Millionen Euro zur Verfügung: 450 Millionen Euro durch das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, weitere 55 Millionen Euro durch eine Änderung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes. Insgesamt stehen damit 139 Millionen Euro für den Wohnschirm zur Verfügung.

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss wurde bereits vergangenen Dienstag im Budgetausschuss beschlossen und ist ein Teil des Energieschutzschirms der Bundesregierung. Der Zuschuss an die Länder ist für Beihilfen für Heiz- und Wohnkosten vorgesehen und wird gemäß Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt.

Die einzelnen Modalitäten sind den Ländern überlassen. Dadurch kann jedes Bundesland auf die individuelle Situation reagieren und die bestmögliche Hilfe sicherstellen. Alleine mit diesem Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes wären rund 330 Euro für das einkommensschwächste Drittel der österreichischen Bevölkerung möglich.

Dieser Zweckzuschuss an die Länder behält es dem jeweiligen Land auch vor, eigene Initiativen, die gleiche Zwecke verfolgen, zu verstärken oder neue Unterstützungen zu starten. Die Wohn- und Heizkostenzuschüsse sind von der Einkommensteuer befreit und gehören auch nicht zur Bemessungsgrundlage für sonstige Abgaben und öffentlich-rechtliche Beiträge. Außerdem dürfen sie weder gepfändet noch verpfändet werden.

Gleichzeitig wird auch die Energiesicherung des Wohnschirms des Sozialministeriums erweitert. Reichen die bestehenden Unterstützungsleistungen der Bundesländer nicht aus, übernimmt der Wohnschirm die Rückstände bei den Energiekosten. Zusätzlich gibt es bei Bedarf eine finanzielle Unterstützung zur Deckung erhöhter Vorauszahlungen. Sie ist nach Haushaltsgröße gestaffelt und deckt circa ein Drittel der jährlichen Energiekosten ab.

“Der Wohn- und Heizkostenzuschuss ist eine wichtige Hilfe für Österreichs Haushalte. Oberste Priorität für die Bundesregierung ist und bleibt, die Kaufkraft zu erhalten. Um auch Sozialeinrichtungen und Studentenheime bestmöglich zu unterstützen, wird zusätzlich dieser Abänderungsantrag des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz eingebracht. Wir möchten den Menschen die Sicherheit geben, dass sie sich ihr Leben auch weiterhin leisten können.

Die durch den russischen Angriffskrieg herbeigeführten steigenden Energiekosten belasten die Menschen in unserem Land. Als Bundesregierung haben wir bereits eine Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit unterstützen wir Familien, Haushalte und Betriebe in dieser herausfordernden Phase.

Experten bestätigen uns, dass unsere Hilfen treffsicher sind. Die Hilfen kommen an, und sie kommen vor allem dort an, wo sie am meisten benötigt werden.”

Finanzminister Magnus Brunner

“Heizkostenzuschüsse und Wohnschirm sind zwei Maßnahmen, die sich ideal ergänzen. Zusammen sorgen sie dafür, dass sich jeder Mensch in Österreich eine warme Wohnung leisten kann. Mit dem eingebrachten Abänderungsantrag stellen wir zusätzliche Mittel für den Wohnschirm bereit, um besonders die Bewohner:innen in Sozialeinrichtungen zu unterstützen. Auch der Wohn- und Heizkostenzuschuss beispielsweise für gemeinnützige Wohneinrichtungen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ist wichtig, um diese Einrichtungen bestmöglich bei den gestiegenen Wohn- und Energiekosten zu unterstützen. Das ist Hilfe für all jene, die sie es am dringendsten brauchen.”

Sozialminister Johannes Rauch