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Therapien und Hilfsmittel

Therapien und Hilfsmittel können den Lebensalltag von Menschen mit Beeinträchtigungen sehr erleichtern.
Dafür müssen sie auf die Bedürfnisse des Menschen abgestimmt sein. Vor allem für Menschen mit Körper- oder Sinnesbeeinträchtigungen sind manche Hilfsmittel sehr wichtig. Sie können damit ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen.
Menschen nehmen eine Therapie dann gut an, wenn sie sich bei der Therapeutin / beim Therapeuten wohl und sicher fühlen. Manche Menschen glauben, dass immer mehr Therapie eine immer bessere Entwicklung bringt. Das stimmt nicht in jedem Fall. Es kann auch zuviel Therapie geben. Achten Sie darauf, dass Sie weder sich noch Ihr Kind mit Therapieangeboten überfordern.
Viele Therapien und Hilfsmittel werden vom Sozialversicherungsträger finanziert. Das Land OÖ oder das Bundessozialamt (BSB) finanziert ebenfalls verschiedene Leistungen.

Je nach Art der Beeinträchtigung gibt es verschiedene Therapieformen, zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, ganzheitliche Förderung durch konduktive Mehrfachtherapie, Hippotherapie, usw.
Damit Sie die richtige Therapieform finden, nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt auf. Beratung bekommen Sie auch bei Therapeutinnen / Therapeuten.
Selbsthilfegruppen unterstützen ebenfalls bei der Suche nach der richtigen Therapieform. In Selbsthilfegruppen berichten Betroffene von ihren Erfahrungen. Das kann bei der Suche sehr hilfreich sein.
Anerkannte Therapien sind zum Beispiel:

  •  Logopädie bei Sprachschwierigkeiten
  •  Physiotherapie und Ergotherapie bei Körper- und Mehrfachbeeinträchtigungen

Diese werden zum Großteil vom Sozialversicherungsträger finanziert. Wieviel von der Therapie bezahlt wird, hängt von Ihrem Sozialversicherungsträger ab. Sie müssen aber auf jeden Fall eine Überweisung zu der Therapie haben. Meistens müssen Sie einen Selbstbehalt
bezahlen. Genauere Informationen, welche Therapie in welchem Ausmaß bezahlt wird, bekommen Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger.
Das Land OÖ erkennt verschiedene Therapien als Heilbehandlung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz an.
Das sind zum Beispiel die konduktive Mehrfachtherapie oder die Hippotherapie. Zur Heilbehandlung gehören auch Leistungen für Gehörlose und Leistungen der ambulanten und stationären Krankenbehandlung. Das Land OÖ bezahlt diese Heilbehandlung aber nur, wenn sie nicht von einem
Sozialversicherungsträger bezahlt wird. Sie müssen einen Überweisungsschein oder eine Notwendigkeitsbescheinigung haben. Heilbehandlung kann mit einem Formular bei den genannten Stellen beantragt werden. Ein Beitrag ist zu bezahlen.
Für folgende Therapien kann es einen Zuschuss vom Land OÖ geben:

  •  Tomatis-Hörtraining
  •  Akustisches Integrationstraining
  •  Musiktherapie
  •  Heilpädagogisches Voltigieren

Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Abteilung Soziales des Landes OÖ stellen. Den Antrag können Sie auch bis zu 6 Monate im Nachhinein stellen. Sie müssen die Originalrechnung, den Originalzahlungsbeleg und eine ärztliche Bestätigung über die Art der Beeinträchtigung
dazu geben. Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie gibt es auch als mobile Dienste. Da kommt eine Therapeutin / ein Therapeut zu Ihnen nach Hause. Mobile Therapien können Sie dann in Anspruch nehmen,

  •  wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Therapeutin / einem Therapeuten kommen können oder
  •  wenn Ihnen ein Transport nicht zugemutet werden kann.

Andere Namen für Begleithunde sind: Partnerhunde oder Assistenzhunde. Auch Blindenhunde sind Begleithunde. Begleithunde können Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen. Sie können verschiedene Aufgaben übernehmen. Sie können zum Beispiel Gegenstände aufheben und bringen, Türen öffnen und schließen, Lichtschalter und Klingel betätigen, Alarm auslösen, Hilfe holen, beim An- und Ausziehen oder beim Einkaufen helfen.
Der Begleithund ist aber noch mehr als ein Helfer für praktische Aufgaben:

  •  Ein Begleithund akzeptiert „seinen Menschen“ so, wie sie oder er ist.
  •  Das Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen kann durch einen Begleithund gesteigert werden.
  •  Ein Begleithund kann eine besondere Rolle in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Beeinträchtigungen spielen.
  •  Ein Begleithund macht es oft leichter, Kontakt zu anderen Menschen aufzunehmen.
Für einen Begleithund können Sie einen Zuschuss vom Land OÖ bekommen. Dafür brauchen Sie einen Kostenvoranschlag von einem anerkannten Ausbildungszentrum.
Diesen Kostenvoranschlag müssen Sie zum Antrag dazu geben. Den Antrag müssen Sie bei der Abteilung Soziales des Landes OÖ einreichen.
Für einen Blindenhund können Sie einen Zuschuss vom Bundessozialamt (BSB) bekommen. Diesen Zuschuss bekommen Sie aber nur, wenn Sie den Blindenhund brauchen, damit Sie Ihren Arbeitsplatz erreichen können.

In Österreich gibt es rund 50.000 verschiedene technische Hilfsmittel für Menschen mit Beeinträchtigungen. Das können Hilfsmittel sein, die:

  •  das körperliche Geschick unterstützen
  •  geistige Fähigkeiten trainieren
  •  Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen unterstützen
  •  die persönliche Pflege erleichtern, zum Beispiel verstellbare Pflegebetten, Hebehilfen im Bad, usw.

Therapeutinnen / Therapeuten, Ärztinnen / Ärzte, Betreuungseinrichtungen oder der Fachhandel helfen Ihnen dabei, das geeignete Hilfsmittel zu bekommen.
Auch die Datenbank HANDYNET-Österreich kann Sie bei der Entscheidung unterstützen. Zu den meisten Hilfsmitteln in der Datenbank gibt es ein Foto, einen Richtpreis und Informationen zu Produzenten und Verkäufern. Zur Datenbank gelangen Sie im Internet:
handynet-oesterreich.bmsk.gv.at

Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen können ebenfalls bei der Auswahl des richtigen Hilfsmittels unterstützen.
Für folgende Hilfsmittel können Sie entweder beim Land OÖ oder beim Bundessozialamt (BSB) einen Zuschuss beantragen:

  •  Kommunikationshilfsmittel (zum Beispiel ein Faxgerät oder eine Lichtsignalanlage für gehörlose Menschen, schwerhörige Menschen oder Menschen mit Sprachstörung)
  •  elektronische Hilfsmittel – Assistierende Technologien (zum Beispiel eine behindertengerechte Sonderausstattung für einen Computer)
  •  sonstige technische Hilfsmittel, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind (zum Beispiel Treppensteiger)
  •  orthopädische Behelfe, wenn Sie aus medizinischen Gründen notwendig sind und wenn sie nicht von der Sozialversicherung finanziert werden

Das Land OÖ ist zuständig, wenn es sich um Hilfsmittel für den Privatbereich handelt. Das Bundessozialamt ist zuständig, wenn Sie die Hilfsmittel für Ihren Beruf brauchen.
Wenn das Land OÖ zuständig ist, muss der Antrag bei der Abteilung Soziales gestellt werden. Die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Landes OÖ: www.land-oberoesterreich.gv.at
Für medizinische Hilfsmittel brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Wenn Sie diese haben, wenden Sie sich zuerst an Ihren Sozialversicherungsträger. Die Unfallversicherung ist nach Arbeitsunfällen und bei anerkannten Berufskrankheiten zuständig. Dann übernimmt diese die Kosten für die Hilfsmittel.
Bei diversen Fonds können Sie ebenfalls einen Zuschuss zu technischen Hilfsmitteln beantragen.
Die notwendigen Anträge sollen unbedingt vor dem Kauf des Hilfsmittels bewilligt sein. Wenn Sie das Hilfsmittel vorher kaufen, kann es sein, dass Sie weniger Zuschuss bekommen. Es kann auch sein, dass Ihr Antrag völlig abgewiesen wird.

Die Kommunikation kann aus vielen unterschiedlichen Gründen beeinträchtigt sein. Daher gibt es eine lange Liste von verschiedenen Kommunikationshilfen:

  •  Kommunikationsgeräte die das Sprechen für Menschen übernehmen, die selbst nicht sprechen können
  •  Kommunikation über Bilder und Symbole, für Menschen, die gesprochene Sprache nicht erfassen können
  •  Hilfsmittel, die das Erlernen der Sprache und der Sprechfähigkeit unterstützen
  •  Kommunikationshilfen für Gehörlose

Für die Anschaffung von Kommunikationshilfen gibt es entweder vom Land OÖ oder vom Bundessozialamt (BSB) einen Zuschuss. Das Land OÖ ist zuständig, wenn es sich um Hilfsmittel für den Privatbereich handelt.
Das Bundessozialamt (BSB) ist zuständig, wenn Sie die Hilfsmittel für Ihren Beruf brauchen. Wenn das Land OÖ zuständig ist, muss der Antrag bei der Abteilung Soziales gestellt werden. Die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Landes OÖ: www.land-oberoesterreich.gv.at
Für Kinder gibt es bereits ab dem 2. Geburtstag die Möglichkeit der Frühen Kommunikationsförderung. Die Frühe Kommunikationsförderung ist eine Leistung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz. Sie kann mit einem Formular bei den genannten Stellen beantragt werden. Die Kosten werden vom Land OÖ getragen. Ein Beitrag ist zu bezahlen.