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Beschwerden leicht rückläufig, aber Verbesserungen in der Verwaltung weiterhin notwendig

Am 1. Dezember diskutierten die Volksanwälte Rosenkranz, Amon und Achitz den Bericht der Volksanwaltschaft im Verfassungsausschuss des Landes Oberösterreich. Der Bericht behandelt die Kontrolle der Verwaltung im Hinblick auf die Tätigkeit der oberösterreichischen Landes- und Gemeindebehörden in den Jahren 2019 und 2020.

Die Volksanwaltschaft prüft, ob behördliche Entscheidungen den Gesetzen und dem Recht auf gute Verwaltung entsprechen. Über die Ergebnisse der Prüfverfahren informiert die Volksanwaltschaft nicht nur die Betroffenen, sondern berichtet darüber auch an den zuständigen Landtag. Auf diese Weise können Schwachstellen und Fehlentwicklungen in der Verwaltung aufgezeigt werden, aber auch Chancen zur Verbesserung.

„Das Land Oberösterreich hat sich mit der wirkungsorientierten Verwaltung selbst ein Leitbild gegeben und sieht sich als Dienstleister für die Menschen im Land. Die Volksanwaltschaft liefert mit ihren Prüfungen und Beanstandungen wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Verwaltungspraxis. Die abnehmende Anzahl an Beschwerden als auch der geringere Anteil an tatsächlich festgestellten Missständen bestätigt, dass sich die Landes- als auch Gemeindeverwaltung in Oberösterreich auf einem guten Weg befindet“, so Landtagspräsident Max Hiegelsberger.

In den Berichtsjahren 2019-2020 wandten sich 690 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher an die Volksanwaltschaft, weil sie sich von der Oberösterreichischen Landes- und Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten. In 67 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von rund 9,5 % aller erledigten Verfahren entspricht.

Inhaltlich betrafen die meisten Beschwerden die Bereiche Raumordnung und Baurecht (237 Beschwerden), gefolgt von Fragen der Mindestsicherung und der Jugendwohlfahrt (165 Beschwerden), Problemen in den Bereichen Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz, Straßenpolizei (53 Beschwerden) sowie Landesfinanzen bzw. Landes- und Gemeindeabgaben (49 Beschwerden).

Die Volksanwälte diskutieren einzelne Beispiele aus dem aktuellen Bericht mit den Abgeordneten im Oberösterreichischen Landtag, um Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen:

Junger Mann mit Behinderung durfte Tagesstätte wegen Corona nicht benutzen – und verliert deshalb Platz auf Dauer

Wegen der Corona-Pandemie haben Tageseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen vorübergehend ganz zugesperrt, und auch nach der Wiedereröffnung konnten manchen Kundinnen und Kunden nicht zurück, weil sie die Corona-Hygiene- und Schutzvorschriften nicht einhalten konnten. Bei der Volksanwaltschaft haben sich Angehörige von Betroffenen beschwert, die so aus den Tagesstätten ausgesperrt waren – und dann ihren Platz verloren haben. Mit der Begründung, dass sie ihn ja lange nicht genutzt hatten. Die Familien, die ihre Verwandten lang alleine gepflegt und betreut hatten, haben für diese Vorgangsweise des Landes Oberösterreich natürlich kein Verständnis. Volksanwalt Bernhard Achitz: „In normalen Zeiten mag ja begründet sein, dass der Platz verfällt, wenn man ihn ein halbes Jahr nicht nutzt. Aber in Corona-Zeiten wäre eine Sonderregelung notwendig, damit die Angehörigen bei der anstrengenden Pflege wieder Unterstützung bekommen.“

Keine Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen, weil Land Oberösterreich nicht genug Geld dafür bereitstellt

Ein junger Oberösterreicher leidet an mehreren Behinderungen und Erkrankungen. Viele Spitals- und Psychiatrieaufenthalte konnten nicht verhindern, dass der Mann monatelang sein abgedunkeltes Zimmer nicht verlassen hatte. Im Oktober beantragte seine Mutter Betreutes Wohnen für ihn, lange war vom Land Oberösterreich gar keine Antwort zu bekommen. Die Volksanwaltschaft schritt ein, aber das Land konnte auch nach mehr als einem Jahr nicht sagen, wann es einen Wohnplatz für den Mann geben werde – obwohl mehrere Fachgutachten die Aufnahme für notwendig hielten. „Das ist leider kein Einzelfall. Einige Betroffene haben sich bei der Volksanwaltschaft beschwert. Es scheitert immer wieder an der fehlenden Finanzierung geeigneter Wohnformen durch das Land Oberösterreich“, kritisiert Volksanwalt Bernhard Achitz: „Die UN-Behindertenrechtskonvention wird hier völlig ignoriert. Für Menschen mit Behinderung muss es möglich sein, selbstbestimmt zu wohnen und die dafür notwendigen Unterstützungen zu bekommen.“

Diese und weitere Details können den aktuellen Berichten entnommen werden: https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte-und-pruefergebnisse/berichte-an-die-landtage