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Deutschland: Das Thema Überschneidung von Leistungsbereichen ist besonders beim Zuständigkeitsstreit bei der Assistenz für Eltern mit Behinderung immer noch von großer Bedeutung. Darauf weist Kerstin Blochberger vom Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) in einer Stellungnahme zum Thema Elternschaft und Behinderung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hin.

Nicht qualifizierte Assistenz nach § 78 Abs. 3 SGB IX (Elternassistenz) ist inzwischen relativ schnell geklärt, berichtet Kerstin Blochberger. Qualifizierte Assistenz nach § 78 Abs. 3 (Begleitete Elternschaft) sei da schon schwieriger und in der Praxis derzeit unterschiedlich zugeordnet. Angebote der Begleiteten Elternschaft seien aber noch rar und das führe noch zu unnötigen Trennungen.

“Bei Eltern mit psychischer Behinderung oder Mehrfachdiagnosen gehen Anträge nach § 78 Abs. 3 SGB IX auch im Jahr 2020 immer noch zwischen Jugendhilfe und sozialer Teilhabe (Eingliederungshilfe) hin und her. … Die Jugendhilfe ist derzeit auch zuständig, wenn Eltern mit Behinderung aufgrund einer psychischen Behinderung Unterstützung bei der Versorgung der Kinder haben – zumindest für die qualifizierte Assistenz. Doch wer zahlt bei diesem Familien die mitunter im Alltag sehr wichtige – weil die gesamte Familie und meist auch die Kinder von Haushaltstätigkeiten entlastende – nicht qualifizierte Assistenz? Die Reform des SGB VIII sollte in diesem Bereich für mehr Klarheit sorgen, doch der für das 2. Quartal 2020 angekündigte Entwurf des Gesetzes steht noch immer aus. Oder ist dieser Prozess inzwischen der Pandemie ganz zum Opfer gefallen?” fragt Kerstin Blochberger.

Eltern mit Behinderung, ihre Menschenrechte und die Rechte ihrer Kinder auf ein Aufwachsen in ihrer Familie – das sei die Krönung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes – daran werde am Ende gemessen, ob wir es in Deutschland ernst meinen mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, so Kerstin Blochberger, die mit der Feststellung schließt: “Es ist noch viel zu tun.”

Quelle: kobinet-nachrichten.org