Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Monitoringausschuss und Klagsverband erinnern an menschenrechtliche Verpflichtungen zum Schutz von Frauen mit Behinderungen vor Gewalt.
Anlässlich des Int. Tages gegen Gewalt an Frauen unterstreichen der Unabhängige Monitoringausschuss und der Klagsverband die Bedeutung von menschenrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich, wenn es darum geht, Frauen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen.
Sowohl die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als auch die UN-Frauenrechtskonvention sprechen hier eine deutliche Sprache. Die Republik Österreich hat sich durch die Ratifizierung dieser Menschenrechtsdokumente verpflichtet, Frauen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen und ihnen die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten.
Uneingeschränkter Zugang zu Hilfseinrichtungen für alle Frauen
„Die UN-Frauenrechtskonvention verlangt von Österreich als Vertragsstaat, dass alle Frauen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten gleichberechtigt ausüben und genießen können“, erklärt Daniela Almer, die für den Klagsverband an der Erstellung des Zivilgesellschaftsberichts zur UN-Frauenrechtskonvention beteiligt war.
„Nach der Staatenprüfung im Juli hat das UN-Frauenrechtskomitee Österreich rund 40 frauenpolitische Empfehlungen vorgelegt. In Empfehlung 41 fordert das Komitee die Republik Österreich auf, Frauen und Mädchen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu Hilfseinrichtungen für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt zu ermöglichen“, so Almer und weiter: „In Empfehlung 23e fordert das UN-Frauenrechtskomitee Österreich auf, statistische Daten zu häuslicher und sexueller Gewalt zu sammeln und u.a. auch danach aufzuschlüsseln, ob das Opfer eine Behinderung hat. Gut aufgeschlüsselte Daten können helfen, Hilfsangebote an die Bedürfnisse von Frauen mit Behinderungen anzupassen.“
Frauen mit Behinderungen sind doppelt benachteiligt
“Viele Frauen mit Behinderungen sind im Laufe ihres Lebens von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt betroffen. Die anhaltende Tabuisierung von Sexualität und fehlende Aufklärung führen dazu, dass Übergriffe, vor allem, wenn sie in Wohnstrukturen vorkommen, nicht sofort als solche zugeordnet werden können. Viele Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen sind überdies nicht barrierefrei“, stellt Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende fest. „Die Republik Österreich muss Maßnahmen ergreifen, um Frauen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen, dazu hat sie sich mit der Unterzeichnung der UN-Konventionen verpflichtet. Ein zentraler Punkt dabei ist, die veralteten Wohnheime abzubauen und selbstbestimmtes Leben zur Realität zu machen. Das wäre ein wichtiger Schritt um strukturelle Gewalt zu verhindern.“
Auch das Thema Zwangssterilisation von Frauen mit Behinderungen ist in Österreich noch aktuell. Expertinnen gehen davon aus, dass rund jede zweite Frau mit Lernschwierigkeiten über 40 Jahren, die in einer Einrichtung untergebracht ist, ohne ihr Einverständnis sterilisiert wurde. “Zwangssterilisationen sind Gewaltausübungen. Oft werden die Personen zur Abgabe einer Einverständniserklärung gezwungen, emotional und psychisch unter Druck gesetzt und überredet. Österreich als Vertragsstaat der Konvention muss hier dringend Maßnahmen ergreifen, um das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu wahren. Auch Frauen mit Behinderungen haben das Recht ihre Sexualität und ihren Kinderwunsch zu leben”, stellt Steger klar.
Quelle: ots.at