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Im Jahresbericht 2020 der Volksanwaltschaft mit Fokus auf Covid-19 wird auch aufgezeigt, wie Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung mit den Herausforderungen der Pandemie umgegangen sind. Was dabei gut und weniger gut gelaufen ist. Die Lebenshilfe Oberösterreich begrüßt den Bericht, die Volksanwaltschaft bestätigt damit die Vorgehensweise und Einschätzungen des eigenen Krisenstabs in vielen Punkten.

Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung gehören laut Volksanwaltschaft zu den am stärksten von der Covid-19-Pandemie betroffenen und das macht Schutzmaßnahmen besonders wichtig. Den Einrichtungen wurden aber „viel zu wenig klare Informationen und eindeutige Regelungen von der Politik und der Verwaltung an die Hand gegeben“. Weder die für die Behindertenhilfe eingerichteten Abteilungen der Landesregierungen noch die Gesundheitsbehörden seien auf die Trägerorganisationen zugegangen. Es fehlte an verbindlichen Anordnungen für Präventionskonzepten und den Umgang mit Verdachtsfällen. Menschen mit Beeinträchtigung waren in Krisenstäben laut Volksanwaltschaft unterrepräsentiert und es gab zu wenig Schutzausrüstung. Einige Einrichtungen – und da darf sich die Lebenshilfe Oberösterreich dazu zählen – waren aber laut Volksanwaltschaft „sehr flexibel und innovativ“ und versuchten etwa bei Lieferschwierigkeiten Schutzmasken selbst zu nähen.

Großartiger Einsatz des Personals

Als Reaktion auf die Unsicherheit und fehlende Unterstützung durch die Gesundheitsbehörden wurden während des 1. Lockdowns rechtlich nicht gedeckte Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen eingeführt. Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigung mussten sich alleine um ihre Verwandten kümmern, weil die sonst zuständigen Einrichtungen von einem Tag auf den anderen zugesperrt hatten. Viele, vor allem jüngere Menschen mit Beeinträchtigung, verließen aufgrund der drastischen Ausgangs- und Besuchsbeschränkungen ihre Wohneinrichtungen und wurden von ihren Familien daheim betreut. Bei der Lebenshilfe Oberösterreich hat dies auf ein paar wenige Bewohner*innen – jeglichen Alters – zugetroffen. 

Die Volksanwaltschaft hebt im Bericht besonders den großartigen persönlichen Einsatz des Personals hervor. Mitarbeiter*innen hätten schnell auf geänderte Umstände reagiert und oft improvisieren müssen. Nach Infektionsausbrüchen in Wohneinrichtungen wären die Mitarbeiter*innen auch noch einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen und hätten Ausfälle des Personals kompensieren müssen. Das ist ein wesentlicher Teil des Berichts der Volksanwaltschaft, denn die Lebenshilfe Oberösterreich genau so erlebt hat und sich daher dem Dank der Volksanwaltschaft an die Mitarbeiter*innen nur anschließen kann.

Umgang mit geschlossenen Einrichtungen

Bei den im Bericht aufgezählten Good-Practice-Beispielen finden sich viele Maßnahmen der Lebenshilfe Oberösterreich – so hatte man auch während der Schließung regelmäßig Kontakt zu den Beschäftigten und deren Angehörigen, etwa in Form von regelmäßigen Angehörigenbriefen. Die Bewohner*innen erhielten sämtliche Informationen in Leichter Sprache mit Symbolen aufbereitet. Es wurden Trainings für das richtige Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und andere Schutzmaßnahmen durchgeführt.

Mitarbeiter*innen der Werkstätten halfen in den Wohnhäusern aus. Dadurch konnten persönliche Kontakte aufrechterhalten und das Personal im Wohnen entlastet werden – eine ganz wichtige Maßnahme bei der Lebenshilfe Oberösterreich um die herausfordernde Zeit bewältigen zu können. Mitarbeiter*innen von den Werkstätten konnten im Wohnen aushelfen, weil diese geschlossen hatten. 

Doch nicht nur Mitarbeiter*innen mussten flexibel sein – auch für Beschäftigte gab es viele Änderungen und auch dabei sieht die Volksanwaltschaft positive Seiten: Durch Gruppenwechsel lernten Menschen mit Beeinträchtigung andere Tätigkeitsbereiche kennen und manche fanden an den neuen Arbeiten große Freude. Auch bei diesem Punkt gibt’s eine Reihe von tollen Beispielen bei der Lebenshilfe Oberösterreich.

Quelle: Lebenshilfe