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Volksanwaltschaft fordert Inklusionsfond, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen

“Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben bekommen wie alle anderen Menschen auch“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Europäischen Tags der Inklusion (5. Mai): „Alles andere ist Diskriminierung, sagt die UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich auch Österreich bekennt. Die Umsetzung scheitert aber oft am Geld, das die öffentliche Hand dafür auf den Tisch legen müsste. Der NAP Behinderung 2022 – 2030 muss ausfinanziert werden!“ Das wird noch dringlicher, weil auch die aktuelle Teuerung Menschen mit Behinderungen besonders hart trifft, denn sie sind oft auf Sozialleistungen angewiesen, die schon seit Jahren nicht erhöht, geschweige denn an die Inflationsrate angepasst worden sind.

Nationaler Aktionsplan Behinderung (NAP)

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) dient der bundesweiten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich. Er formuliert Ziele, konkrete Maßnahmen und Indikatoren, anhand derer die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Praxis umgesetzt werden sollen. Auch die Volksanwaltschaft war in die Erstellung eingebunden.

Sozialminister und Landeshauptleute sind jetzt gefordert

„Aber ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des NAP Behinderung wird nicht nur der Inhalt sein, sondern vor allem die Finanzierung der geplanten Maßnahmen“, warnt Volksanwalt Achitz. Dafür ist, wie im Regierungsprogramm 2020 – 2024 angedacht, die Einrichtung eines aus Mitteln des Bundes und der Länder gespeisten Inklusionsfonds zur Finanzierung jener Maßnahmen erforderlich, die an der Schnittstelle zwischen Bundes- und Landeskompetenz liegen. „Sozialminister Johannes Rauch, aber auch die Landeshauptleute sind dringend gefordert, endlich eine Lösung zu finden und das Geld für die Inklusion auf den Tisch zu legen“, sagt Achitz.

Inklusionsfonds muss „Lohn statt Taschengeld“ finanzieren

Aus dem Fonds könnte u.a. auch die Finanzierung eines inklusiven und durchlässigen Arbeitsmarktes gesichert werden. Wer für Arbeit nur ein Taschengeld bekommt, kann nicht selbständig leben. Volksanwalt Achitz: „Viele Menschen mit Behinderungen könnten selbständig in eigenen Wohnungen leben, können sich diese aber nicht leisten. Sie arbeiten Tag für Tag in Werkstätten, werden aber mit Taschengeld abgespeist, statt einen ordentlichen Lohn zu bekommen.“ Unter dem Titel “Unbefriedigend und unzulässig” hatte die Volksanwaltschaft die Situation schon im Jahr 2019 in einem Sonderbericht beschrieben. In Behindertenwerkstätten haben die Beschäftigten auch keine Sozialversicherung. Sie sind auf die Mitversicherung bei den Eltern angewiesen. „Seit die Volksanwaltschaft dieses Problem aufgezeigt hat, gab es zwar Bekenntnisse von allen Seiten, aber konkret passiert ist noch immer nichts. Sobald es um die Finanzierung geht, schieben Bund und Länder die Verantwortung hin und her“, kritisiert Achitz.

Weblinks:

Bericht der Volksanwaltschaft an das Parlament, Kapitel zum NAP (ab Seite 105): https://cutt.ly/pGCgL3I

Sonderbericht der Volksanwaltschaft: https://bit.ly/2JFGU2U

Sonderbericht in Leicht Lesen: https://bit.ly/3ogvNMA