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Sozialausschuss beschließt mehrheitlich Gesetzesreparatur zugunsten von BezieherInnen von Ausgleichszulagen

Mit einer breiten Vielfalt an Themen aus dem Bereich der Arbeitswelt befasste sich heute der Ausschuss für Arbeit und Soziales anhand von Initiativ- und Entschließungsanträgen der Opposition. Zwei Anträge wurden dabei in abgeänderter Form angenommen. Dabei ging es zum einen um die Chancen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, zu denen SPÖ und NEOS Entschließungsanträge formuliert hatten. Der Antrag der SPÖ wurde in der Fassung eines Fünf-Parteien-Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Gefordert wird die Umsetzung eines gesamten Maßnahmenkatalogs, um die Situation für Menschen mit Behinderung zu verbessern. Aus Sicht der NEOS ist es zudem wichtig, dass die Empfehlungen der Volksanwaltschaft für einen inklusiven Arbeitsmarkt umfassend umgesetzt werden. Dieser Antrag gilt als miterledigt.

Umfassend abgeändert wurde auch ein Antrag, den SPÖ und FPÖ ursprünglich mit dem Ziel der Ausweitung des Widerspruchrechts gegen Bescheide der Pensionsversicherung eingebracht hatten. ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen einigten sich im Ausschuss auf einen gesamtändernden Abänderungsantrag, mit dem der Ehepartnerrichtsatz für 2020 in derselben Höhe wie andere Richtsätze angehoben wird.

Vertagt wurden hingegen eine Reihe von Anträgen der SPÖ. Diese will sicherstellen, dass älteren ArbeitnehmerInnen auf jeden Fall sechs Wochen Urlaub auch bei Arbeitgeberwechsel zustehen und fordert die Umsetzung eines EuGH-Urteils zur Sicherung von Urlaubsansprüchen. Die SozialdemokratInnen treten außerdem für den Rechtsanspruch auf eine 4-Tage-Woche ein und fordern klare Regeln, die einen Ausgleich für Arbeitszeitverlängerungen schaffen sollen. Weitere Anliegen der SPÖ sind ein Arbeitsmarktprogramm, das sich gezielt an Langzeitarbeitslose richtet und die Schließung einer aus ihrer Sicht drohenden Finanzierungslücke bei der Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen.

Die FPÖ will die Schließung des Reha-Zentrums Weißer Hof in Klosterneuburg verhindern. Auch dieser Antrag wurde in die Warteschleife verwiesen.

Mehrheitlich abgelehnt wurden drei Anträge der NEOS zu einem Pilotversuch zum Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer, eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeiterkammer zu Objektivität und Unparteilichkeit sowie eine Begrenzung ihrer Rücklagenbildung.

Sozialausschuss setzt sich für bessere Chancen für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt ein

Für verbesserte Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung hat sich der Sozialausschuss in einem Entschließungsantrag ausgesprochen. Darin treten alle fünf in Nationalrat vertretenen Fraktionen dafür ein, dass künftig eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderungen erst nach längerer Erprobungsphase unter Berücksichtigung der vielfältigen Unterstützungsangebote von AMS und Sozialministeriumsservice und unter Beiziehung einer berufskundigen Expertise erfolgen soll. Konsens gibt es auch darüber, dass gemeinsam mit den Stakeholdern und den Ländern Umsetzungsschritte zur Einbeziehung der in Tagesstrukturen (Beschäftigungstherapien) tätigen Menschen mit Behinderungen in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung erarbeitet werden sollen. Schließlich sprechen sich die Parteien noch dafür aus, dass bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zur “Persönlichen Assistenz” erarbeitet und die Schaffung eines Inklusionsfonds geprüft werden sollen.

Die Entschließung wurde in Form eines gemeinsamen Abänderungsantrags zu einem von der SPÖ zu diesem Thema bereits eingebrachten Entschließungsantrag (264/A(E)) gefasst. SPÖ-Abgeordneter Verena Nußbaum sagte, sie freue sich, dass der gemeinsame Entschließungsantrag zustande gekommen ist. Den Antrag begrüßten auch Heike Grebien (Grüne), Dagmar Belakowitsch (FPÖ), Kira Grünberg (ÖVP) und Fiona Fiedler (NEOS) als wichtigen Schritt, um Forderungen umzusetzen, die berechtigt sind und bereits seit langem diskutiert werden.

Mit dem einstimmigen Beschluss des Sozialausschusses gilt auch ein Entschließungsantrag der NEOS als miterledigt, der ebenfalls bessere Chancen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zum Inhalt hat. Im Mittelpunkt steht für die NEOS die Umsetzung von Empfehlungen der Volksanwaltschaft (185/A(E)), wobei Fiedler betonte, dass vor allem die im Grunde demütigende Unterscheidung von “arbeitsfähig” und “nicht arbeitsfähig” überwunden werden müsse.

Sozialausschuss trifft Klarstellung zur Anhebung der Ausgleichszulagen

Ausgehend von einem Initiativantrag von SPÖ und FPÖ beschlossen ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen heute außerdem Änderungen des Ausgleichszulagenrechts. Damit werde klarzugestellt, dass etwa der Ehegattenrichtsatz mit Wirkung ab 1. Jänner 2020 im Rahmen der Anpassung der Pensionen und Ausgleichzulagen für das Kalenderjahr 2020 erhöht wird, erläuterte ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler, was vor allem viele PensionistInnen betreffe. Der Richtsatz beläuft sich damit für das Kalenderjahr 2020 auf 1.524,99 €.

Ursprüngliches Anliegen des Initiativantrags, der für die Gesetzesreparatur herangezogen wurde, das aber in dem abgeänderten Antrag nun entfallen ist, war die Ausweitung des Widerspruchrechts gegen Bescheide der Pensionsversicherung (195/A). Davon erwarten sich SPÖ und FPÖ eine bessere Begründung von Bescheiden durch die Pensionsversicherung und eine bessere Einbindung der Versicherten, etwa durch die Möglichkeit, Stellungnahmen zu ärztlichen Gutachten abzugeben. Derzeit ist ein derartiges Widerspruchsverfahren nur im Zusammenhang mit der Erstgutschrift am Pensionskonto gesetzlich verankert.

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker brachte einen eigenen Abänderungsantrag ein, mit dem seine Fraktion einen neuerlichen Vorstoß unternahm, um die von ihnen abgelehnte Regelung zur abschlagsfreien Frühpension zu Fall zu bringen, wie sie der Nationalrat im September 2019 beschlossen hat. Die so genannte “Hackler-Regelung” würde sich vor allem langfristig sehr negativ auf die Finanzierbarkeit des Pensionssystems auswirken, argumentierte Loacker. Der Antrag wurde aber von keiner der anderen Fraktionen unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

SPÖ: Sechs Wochen Urlaub auch bei Arbeitgeberwechsel und Umsetzung eines EuGH-Urteils zu Urlaubsanspruch

Bereits einmal im Sozialausschuss behandelt wurde die Forderung von SPÖ-Abgeordnetem Josef Muchitsch nach Änderung des Urlaubsgesetzes (41/A). Er will einen erleichterten Zugang zur sechsten Urlaubswoche. Diese soll ArbeitnehmerInnen künftig in jedem Fall nach 25 Arbeitsjahren zustehen, unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber die Dienstzeiten erworben wurden und auch alle Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie bestimmte Schul- und Studienzeiten einzurechnen wären. Einzige weitere Zugangsvoraussetzung wäre das Bestehen des laufenden Arbeitsverhältnisses seit mindestens einem Jahr.

Markus Vogl (SPÖ) sah das Problem in der Flexibilisierung der Arbeitswelt, immer weniger ArbeitnehmerInnen könnten daher mit der jetzigen Regelung überhaupt noch Anspruch auf die sechste Urlaubswoche erwerben. Wenig begeistert zeigten sich Tanja Graf (ÖVP) und Gerald Loacker (NEOS). Sie vertraten die Auffassung, gerade für Klein- und Mittelbetrieben würde sich die Umsetzung der Forderungen der SPÖ eher nachteilig auswirken, und zwar für Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen. Diese Sicht teilte Josef Muchitsch (SPÖ) nicht. In der Baubranche sei ein solcher Effekt jedenfalls nicht feststellbar, erklärte er. Seitens der FPÖ argumentierten Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm, eine einheitliche Regelung der sechsten Urlaubswoche sei eine Frage der Gerechtigkeit, es solle kein Unterschied zwischen Privatwirtschaft und öffentlichen Dienst gemacht werden. Markus Koza (Grüne) sagte, seine Fraktion könne der Forderung einer generellen sechsten Urlaubswoche durchaus etwas abgewinnen, wenn sie mit Fortbildung verknüpft würde. Da dafür derzeit aber keine Mehrheit zu finden sei, sei er für eine Vertagung. Diese erfolgte mit Stimmen von ÖVP und Grünen.   

Ebenfalls von ÖVP und Grünen vertagt wurde die Forderung der SPÖ nach einer Novellierung des Urlaubsgesetzes. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (138/A). Damit soll klargestellt werden, dass die gesetzliche Verjährung von Urlaubsanspruch – in der Regel zwei Jahre nach Ablauf des Urlaubsjahres – dann nicht eintritt, wenn der Arbeitgeber die Inanspruchnahme des Urlaubs verweigert hat oder dieser aus anderen Gründen nicht konsumiert werden konnte.

Für ÖVP-Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer geht der Antrag weit über das EuGH-Urteil hinaus. Sie sehe aufgrund der österreichischen Gesetzeslage keinen Änderungsbedarf und verwahre sich zudem grundsätzlich gegen Unterstellungen, UnternehmerInnen würden ihren ArbeitsnehmerInnen keinen Urlaub gönnen. Skeptisch war auch Markus Koza (Grüne). Urlaub solle zu Erholungszwecken zeitgerecht konsumiert werden, was der SPÖ vorschwebe, würde eher ein “Ansparen” von Urlaub fördern, was nicht Sinn der Sache sei. Anders sahen es die SPÖ-Abgeordneten Dietmar Keck und Christian Drobits. In der Praxis sei es sehr wohl ein Thema, dass Urlaube verfallen, da ArbeitnehmerInnen sich scheuen, ihr Recht vor dem Arbeitsgericht einzufordern. Ein klar geregelter Rechtsanspruch sei daher sinnvoll.

SPÖ fordert Rechtsanspruch auf 4-Tage-Woche und Ausgleich für Arbeitszeitverlängerung

Erneut auf der Tagesordnung des Sozialausschusses stand auch die SPÖ-Forderung nach einem Rechtsanspruch auf eine 4-Tage-Woche (42/A). Unter anderem soll mit der beantragten Änderung des Arbeitszeitgesetzes den ArbeitnehmerInnen ermöglicht werden, eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zehn Stunden auf eine selbst gewählte Zahl von Arbeitstagen zu verteilen. Die Möglichkeiten der Arbeitgeberseite, dies abzulehnen, sollten sehr begrenzt sein. Dazu bemerkte SPÖ-Abgeordnete Nußbaumer, die damalige ÖVP-FPÖ-Koalition habe zwar als Ausgleich für die Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit eine entsprechende Flexibilisierung der Arbeitszeitverteilung versprochen, dies legistisch aber nicht umgesetzt.

In einem weiteren Entschließungsantrag zu diesem Thema (43/A(E)) tritt SPÖ-Sozialsprecher Muchitsch für die Festlegung genauer Bedingungen ein, unter denen flexiblere Arbeitszeiten den MitarbeiterInnen auferlegt werden können. Bettina Zopf (ÖVP) sah hingegen keinen Handlungsbedarf. Für die 4-Tage-Woche gebe es bereits ausreichende Regelungen. Ihr Antrag auf Vertagung der beiden Anträge erhielt die Stimmen von ÖVP und Grünen.

SPÖ fordert Arbeitsmarktprogramm für Langzeitarbeitslose

Besorgt über den drohenden Konjunkturabschwung zeigt sich die SPÖ. Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) sprach sich daher für eine Weiterentwicklung des unter der letzten Regierung beendeten Arbeitsmarktprogramms Aktion 20.000 aus. Sie schlägt ein staatliches Jobprogramm im Rahmen eines Arbeitsmarktpakets für Langzeitarbeitslose vor (44/A(E)). Die SPÖ wolle die Schaffung von öffentlich garantierten und finanzierten dauerhaften Arbeitsverhältnissen auf Gemeindeebene für die rund 40.000 Langzeitarbeitslosen, die älter als 45 Jahre sind, sowie einen Rechtsanspruch auf Qualifizierungsgeld, um allen über 25-Jährigen eine berufliche Neuorientierung beziehungsweise Weiterbildung zu ermöglichen.

Gerald Loacker (NEOS) meinte, die SPÖ berücksichtige nicht, dass es für Langzeitarbeitslosigkeit eine Vielzahl von Gründen gebe, die nicht durch ein generelles Jobprogramm zu beseitigen seien. Markus Koza (Grüne) verwies darauf, dass das Regierungsprogramm sowohl Maßnahmen für Langzeitarbeitslose als auch die Schaffung eines “Bildungskonto” enthalte, er wolle die Umsetzung dieser Projekte abwarten und sei daher für eine Vertagung. Diese erfolgte mit den Stimmen von ÖVP und Grünen.

Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen: SPÖ will Finanzierungslücke schließen

Auf eine drohende Finanzierungslücke bei der Schlechtwetterentschädigung weist die SPÖ hin und schlägt vor, sie mit einer Novelle zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz zu schließen (137/A). Demnach sollen auch im kommenden Jahr – wie bereits in den Jahren 2017, 2018 und 2019 – 5 Mio. € aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik zur Abdeckung eines allfälligen Negativsaldos bereitgestellt werden. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch erklärte, der Antrag sei als Angebot für eine rasche und praktikable Lösung zu verstehen. ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl entgegnete, dass die Lösung der angesprochenen Problematik jedenfalls ins kommende Budgetbegleitgesetz einfließen werde. Muchitsch sagte daraufhin, unter dieser Voraussetzung stimme die SPÖ der Vertagung des Antrags zu. Er hoffe jedoch auf eine dauerhafte Neuregelung noch in der laufenden Legislaturperiode. Die Vertagung des Antrags erfolgte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen.

FPÖ: Reha-Zentrum Weißer Hof in Klosterneuburg erhalten

Von ÖVP, SPÖ und Grünen vertagt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ, die sich gegen Pläne stellt, das von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) betriebene Reha-Zentrum “Weißer Hof” nur noch bis 2026 in Klosterneuburg zu betreiben und den Standort dann ins Unfallkrankenhaus Wien-Meidling zu übersiedeln (268/A(E)). Die Übersiedlung diene offenbar nur dazu, teuren Baugrund freizumachen, vermutete FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch. Dem widersprach ÖVP-Abgeordneter Norbert Sieber. Mit der AUVA sei man bereits im Gespräch über eine adäquate Nachnutzung. Unter Verweis auf diese Gespräche werde auch die SPÖ der Vertagung des Antrags zustimmen, sagte Ausschussobmann Josef Muchitsch (SPÖ).

NEOS wollen neue Regeln für Arbeiterkammer und Ende der Pflichtmitgliedschaft

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker hat drei Anträge auf Änderung des Arbeiterkammergesetzes eingebracht. Neben den NEOS stimmten ihnen aber nur die FPÖ-Abgeordneten zu, die Anträge wurden damit abgelehnt. Loacker erklärte, Anlass für zwei Anträge seien Inserate der Arbeiterkammer Salzburg, in denen ihm zufolge alle Parlamentsparteien mit Ausnahme der SPÖ diffamiert wurden. Die AK Salzburg sei also offenbar nicht in der Lage, objektiv und unparteilich zu handeln, folgerte er. Loacker will daher eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer testen und schlägt vor, in Salzburg einen Pilotversuch zur Abschaffung der Kammer-Pflichtmitgliedschaft zu starten (240/A). Alle ArbeitnehmerInnen, die der Arbeiterkammer Salzburg zugehörig sind, sollten eine Opt-Out-Option von ihrer Mitgliedschaft erhalten. Zudem will Loacker die Arbeiterkammer ausdrücklich zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichten (242/A).

Auch die hohen Rücklagen der Arbeiterkammer sind Loacker ein Dorn im Auge. Die einzelnen Kammern hätten 2018 knapp 444 Mio. € an Reinvermögen “gehortet”, kritisiert er, was ihm bei jährlichen Ausgaben von rund 400 Mio. € weit überhöht erscheint. Ein weiterer Antrag der NEOS zum Arbeiterkammergesetz zielt daher auf eine Begrenzung der Rücklagen in Höhe der durchschnittlichen Monatsaufwendungen – ohne Berücksichtigung der für den laufenden Betrieb benötigten Sachanlagen – ab (241/A). Diese Regelung gelte schließlich auch für Sozialversicherungsträger, argumentierte der Sozialsprecher der NEOS.

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm betonte, seine Fraktion sei grundsätzlich gegen Zwangsmitgliedschaften, man könne auf sie verzichten. Seine Fraktion unterstütze daher die drei Anträge. Für Markus Koza (Grüne) widersprechen die Anträge der Selbstverwaltung der Kammern insgesamt. Die Pflichtmitgliedschaft sei Voraussetzung dafür, dass diese die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen könnte. SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck meinte, es werde im Plenum noch Gelegenheit geben, einige der Behauptungen, die von FPÖ und NEOS erhoben wurden, richtigzustellen.