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„Stereotyp und abwertend“: Monitoringausschusses kritisiert aktuelle Schockkampagne

Die neue Kampagne schlägt in eine ganz falsche Kerbe und beteiligt sich an der stereotypen Kontextualisierung von Behinderungen

Christine Steger – Vorsitzende Monitoringausschuss
Ein Mann sitzt im Rollstuhl
Kampagne ÖBB -Pass auf dich auf!, Bild: ÖBB

Der Unabhängige Monitoringausschuss überwacht und überprüft die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Er kritisiert die aktuelle „Pass auf dich auf!“-Abschreckungskampagne massiv. Behinderungen werden instrumentalisiert, um junge Menschen zu schockieren.

„Die neue Kampagne schlägt in eine ganz falsche Kerbe und beteiligt sich an der stereotypen Kontextualisierung von Behinderungen“, stellt Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende, fest. „Die ÖBB wollen Emotionen wie Schock und Mitleid bei den Betrachter*innen der Werbeplakate hervorrufen. Dafür werden vermeintlich Menschen mit Behinderungen instrumentalisiert.“

Damit werden falsche Bilder von Menschen mit Behinderungen produziert: „Menschen mit Behinderungen werden bis heute oft als bemitleidenswerte ,Opfer‘ abgestempelt, die sich augenscheinlich bestens eignen, um durch ihre Darstellung betroffen zu machen. Menschen, die mit Behinderungen leben, werden dadurch abgewertet“, erläutert Steger weiter. „Behinderungen sollen aber weder abschrecken noch betroffen machen! Diese Schockkampagne schafft Distanz zu Menschen mit Behinderungen und verhindert so das Fortschreiten von Inklusion.“

Auf keinen Fall dürfen Menschen mit Behinderungen zur Illustration von Warnhinweisen benutzt werden: „Man sieht dieses Plakat und soll sich denken: Oh diese arme Frau oder dieser arme Mann muss jetzt für immer mit dieser Behinderung leben, weil er oder sie verbotenerweise die Gleise überschritten hat!“, so Steger weiter.

Diese Kampagne allerdings zeigt Behinderung als Strafe.

Christine Steger – Vorsitzende Monitoringausschuss

Diese stereotype Kontextualisierung von Menschen mit Behinderungen widerspricht den Grundsätzen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Österreich bereits im Jahr 2008 ratifiziert hat. Artikel 8 verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, in der Gesellschaft verwurzelte Stereotype und Klischees zu bekämpfen sowie die positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. „Diese Kampagne allerdings zeigt Behinderung als Strafe.“, ergänzt Steger. Die ÖBB als staatsnahe Eisenbahngesellschaft muss den Leitbildern der UN-Konvention entsprechen.

Der Monitoringausschuss schließt sich damit der Kritik des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen an und unterstützt die Forderung von BIZEPS und SLIÖ – Selbstbestimmt Leben Österreich, die Kampagne sofort zu stoppen.