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Der Bundesbehindertenbeirat, der sich neben Interessensvertreter:innen von und für Menschen mit Behinderungen und dem Behindertenanwalt, aus Vertreter:innen der im Nationalrat vertretenen Parteien, unterschiedlicher Ministerien, der Bundesländer, der Sozialversicherungsträger sowie der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen zusammensetzt, ist ein Gremium, welches den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Grundsatzfragen der Behindertenpolitik in Österreich berät. Insbesondere unterstützt der Bundesbehindertenbeirat den Bundesminister im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie des Nationalen Aktionsplans Behinderung.

Die UN-BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der das Recht von Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe in der Gesellschaft auf grundsätzlicher Ebene regelt. Durch die Ratifizierung 2008 hat sich die Republik Österreich zur Umsetzung der Leitlinien durch die Setzung entsprechender Gesetze verpflichtet. Mängel in der Umsetzung der UN-BRK können dabei, unter gewissen weiteren Bedingungen, letztlich vor dem UN‑Behindertenrechtsausschuss in Genf bekämpft werden.

Zur kohärenten Umsetzung der Zielsetzungen und Vorgaben der UN-BRK auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen, wird aktuell der Nationale Aktionsplan Behinderung unter Federführung des Sozialministeriums neu aufgesetzt. In diesem wird die Behindertenpolitik einschließlich der konkreten Maßnahmen und Umsetzungsschritte im Sinne der UN-BRK für die Jahre 2022-2030 formuliert.

In diesem Sinne hat der Bundesbehindertenbeirat nunmehr mit überwältigender Mehrheit deutlich und nachdrücklich auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Finanzierung der NAP-Maßnahmen insbesondere durch die Schaffung eines Inklusionsfonds hingewiesen. Durch den Inklusionsfonds soll eine möglichst bundeseinheitliche Umsetzung unterschiedlicher Maßnahmen der Behindertenpolitik, wie etwa im Bereich der Persönlichen Assistenz, gewährleistet werden.