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Österreich wird von 22. bis 23. August 2023 vom Fachausschuss der Vereinten Nationen (UN) für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Das Ergebnis der Staatenprüfung sind politisch und völkerrechtlich verbindliche Empfehlungen an Österreich, die spätestens bis zur nächsten Staatenprüfung umgesetzt sein müssen.

Den Vereinten Nationen liegt seit 2019 der Bericht des Staates Österreich vor, in dem dieser seine Sicht der Umsetzung der UN-BRK darlegt. Der Staatenbericht ist eine Antwort auf eine vom UN-Fachausschuss nach Rücksprache mit der Zivilgesellschaft beschlossene Fragenliste (sogenannte List of Issues). Mit 12. Juli 2023 liegt dem Fachausschuss nun auch die Gegendarstellung der Zivilgesellschaft vor, mit der dieser auf den neuesten Stand gebracht wird. Die vom Österreichischen Behindertenrat verfassten Antworten sind unter https://ogy.de/List_of_Issues einzusehen. So zeigt die Fragenliste auf zahlreichen Ebenen Stillstand, in den Bereichen barrierefreier Wohnbau, Bildung und Gesundheit sogar Rückschritte auf.

Nicht-öffentliches Treffen der Zivilgesellschaft mit UN-Fachausschuss

Zusätzlich zur schriftlichen Beantwortung des Fragenkatalogs tauscht sich eine zivilgesellschaftliche Delegation am Tag vor der Staatenprüfung persönlich mit dem UN-Fachausschuss aus. Bei diesem Treffen berichtet die Zivilgesellschaft unter Koordination des Österreichischen Behindertenrates über die schwerwiegendsten Lücken in der Umsetzung der UN-Konvention und legt den Handlungsbedarf dar. Die Delegation besteht aus Personen mit weitgefächerter Expertise und unterschiedlichen Formen von Behinderungen.

Dieses Treffen dient der Vorbereitung der Fragen für die Staatenprüfung und wirft nochmals einen Gesamtblick auf die österreichische Situation. Nach einem Überblick über die größten Baustellen hat der UN-Fachausschuss über eine Stunde Zeit, Fragen an die Vertreter*innen der Zivilgesellschaft zu stellen. Wie bereits bei der ersten Überprüfung im Jahr 2013 orientieren sich der Fokus der Staatenprüfung sowie die Ergebnisse maßgeblich an den Berichten und Empfehlungen der Zivilgesellschaft. So haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ihre eigenen Belange international zu vertreten und den österreichischen Staat indirekt zur Einhaltung seiner menschenrechtlichen Verpflichtungen zu ermahnen. Damit steht ein maßgebliches Instrument zur Verfügung, um tatsächliche Partizipation bei der Durchsetzung der UN-BRK zu verwirklichen.

In Genf rücken wir das Bild zurecht, das die für die Umsetzung der UN-BRK verantwortlichen Ministerien und Bundesländer zeichnen. Unser Blick aus der tatsächlichen Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen ist für die Empfehlungen, die der UN-Fachausschuss an Österreich abgibt, erfahrungsgemäß ausschlaggebend“,

erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.