Direkt zum Inhalt

Einzig in den vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben Punkten können die Länder reagieren. Alles andere – und das ist das meiste – bleibt das Bundesgesetz bestehen.

Mindestsicherung bleibt Bundessache. Das Sozialhilfegesetz gilt. Einzig in den vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben Punkten können die Länder reagieren. Alles andere – und das ist das meiste – bleibt das Bundesgesetz bestehen: besonders giftig für Armutsbetroffene ist der Wohndeckel. Auch mangelnde Soforthilfe, fehlende Heilbehelfe, Kürzungen bei Wohngemeinschaften sowie Haushalten volljähriger Personen mit Behinderung und Barrieren für psychisch Kranke bleiben. Kanzler Sebastian Kurz` Behauptung ist fachlich und rechtlich falsch – und erzeugt in der Öffentlichkeit einen irreführenden Eindruck.

Effektive Soforthilfe, Ausbildung ermöglichen, kürzere Entscheidungsfristen, besserer Vollzug, Heilbehelfe, Dienstleistungen und Alltagshilfen

„Wir brauchen eine neue Mindestsicherung, die Existenz, Chancen und Teilhabe sichert“, fordert die Armutskonferenz Bund und Länder zu einer ordentlichen Sanierung auf. „Ziele eines modernen sozialen Netzes sollten sein: Grundrechte statt Almosen, Chancen statt Abstieg, sozialer Ausgleich statt Spaltung, Achtung statt Beschämung“. Die Armutskonferenz erinnert an die notwendigen Punkte für eine neue Mindestsicherung, die eine effektive Soforthilfe, kürzere Entscheidungsfristen, Dienstleistungen und Alltagshilfen, Ausbildungsoptionen, Unterhaltsreform, gesetzliche Verankerung bei Krankheiten und tatsächlichen Wohnbedarf umfassen. Die in der Armutskonferenz zusammengeschlossenen Initiativen begleiten und betreuen über 500.000 Hilfesuchende im Jahr.