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Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation veröfffentlichte kürzlich ihre Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes über das Normenwesen.  Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) hat dies in ihrer Funktion als Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs wahrgenommen.
Die Forderungen beinhalten unter anderem folgende Punkte

  • "Die Erstellung von präzisierenden Normen, die Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen, muss sichergestellt werden."
  • "Damit Normen, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind, umfassend angewandt werden können, müssen diese allgemein bekannt und zugänglich sein.
    Normen, die einen wichtigen Informationscharakter haben, wie z.B. die ÖNORM B1600 zur Herstellung von Barrierefreiheit, sollen jedenfalls vom Bund abgekauft und veröffentlicht werden."
  • "Zur Wahrung der Interessen von Menschen mit Behinderungen müssen auch Vertreter dieser Personengruppe in das beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft eingerichtete Lenkungsgremium aufgenommen werden."

In der Stellungnahme stellt die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation auch Fragen zur Umsetzung des Bundesgesetzes in den Bundesländern und frägt, ob bzw. inwieweit es verbindliche Vereinbarungen mit den Bundesländern gibt. 
(Quelle: Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – Stellungnahme der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs, zum Entwurf
eines Bundesgesetzes über das Normenwesen (Normengesetz 2015 – NormG 2015)
(von KI-I)