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Seit dem 14. Juli 2015 gilt das Südtiroler "Landesgesetz zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen" (vgl. LexBrowser).
“Mittendrin, statt nur dabei” ist der Leitsatz des neuen Landesgesetzes (tageszeitung.it). Dementsprechen haben über "eine Online-Plattform, im Rahmen von barrierefreien Veranstaltungen und Tagungen, in der Steuerungsgruppe und in zehn verschiedenen Arbeitsgruppen über elf Landesabteilungen hinweg … über zwei Jahre lang mehr als 300 Menschen am neuen Gesetz zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen mitgearbeitet." (Provinz.bz.it)
Zielgruppe des Gesetzes sind laut Artikel 2
"(1) … Menschen mit dauerhaften körperlichen, kognitiven oder sensorischen Beeinträchtigungen, die sie, in Wechselwirkung mit Barrieren unterschiedlicher Art, an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als dauerhaft gilt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten.
(2) … Menschen mit psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen, falls notwendig und wenn ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft behindert wird."
(LexBrowser)
Ute Gebert erläuterte die Schwerpunkte und die Ausrichtung des neuen Gesetzes. Sie ist die stellvertretende Amtsdirektorin. Das Landesgesetz soll Barrieren verschiedenster Art abbauen. Es definiert Barrierefreiheit als Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Ute Gebert erklärt weiter: "Wir haben all jene Lebensbereiche, die im Grunde für alle Menschen wichtig sind, in das Gesetz aufgenommen" (Provinz.bz.it).
Dies sind beispielsweise Familie, Schule, Bildung, Arbeit, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Wohnen, Gesundheit, Kultur, Freizeit, Sport, Tourismus, Zugänglichkeit und Mobilität sowie Mitbestimmung. Ein Monitoring-Ausschuss wird die Umsetzung des neuen Gesetzes kontrollieren (vgl. Provinz.bz.it).
Hier gelangen Sie zum Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 – Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Hier gelangen Sie zur Version in Leichter Sprache vom Landesgesetz zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
(Quellen: tageszeitung.it – Gesetz in "leichter Sprache"; LexBrowser Autonome Provinz Bozen Südtirol, Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 – Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen; provinz.bz.it – Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Gesetzentwurf vorgestellt)
(von KI-I)