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Volksanwalt Günther Kräuter kündigt eine sehr kritische Stellungnahme der Volksanwaltschaft im Begutachtungsverfahren zur Dienstrechtsnovelle 2015 an.
Er berichtet: "Das geltende Vertragsbedienstetengesetz fordert als Voraussetzung für die Aufnahme in ein Dienstverhältnis die volle Handlungsfähigkeit einer Person. Diese völlig unverständliche Diskriminierung muss endlich beseitigt werden. Die Änderung ist überdies für den jeweiligen Dienstgeber absolut unproblematisch, da ohnehin die persönliche und fachliche Eignung des Bewerbers für die Erfüllung der Aufgaben gegeben sein muss."
Die Volksanwaltschaft beruft sich zur Erläuterung auf einen medienbekannten Anlassfall, wonach eine junge Frau, die aufgrund ihrer Lernschwierigkeiten für behördliche Angelegenheiten unter Sachwalterschaft stand, zur vollsten Zufriedenheit des Dienstgebers Militärkommando Wien als Küchenhilfskraft tätig ist. Die Anstellung war aber nur über einen "dienstrechtlichen Trick" mittels Sondervertrages möglich, einer Rechtsform, die eigentlich für Spezialkräfte zur Anwendung kommt.
Kräuter erklärt weiter: "Ich fordere eine rechtlich einwandfreie Lösung in der Dienstrechtsnovelle 2015, die Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen und damit die Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention."
Die Volksanwaltschaft hat schon in ihrem letzten Tätigkeitsbericht an den National- und Bundesrat die Reform dieser unhaltbaren Gesetzeslage dringend empfohlen.
(von Büro der Volksanwaltschaft, Quelle: OTS)