In Kooperation mit der japanischen Elektronikfirma Onkyo und der Zeitung Braille Mainichi führt die Europäische Blindenunion zum wiederholten Mal den Onkyo Braille Essay Contest für den europäischen Raum durch. Der Wettbewerb bietet den Teilnehmenden die Gelegenheit, durch das Verfassen von sachlichen oder künstlerischen Aufsätzen die Bedeutung von Braille in ihrem Leben auszudrücken und somit die fortgesetzte Benützung dieser Schrift zu fördern.
Themen
Die diesjährigen Themen, zu denen Aufsätze eingereicht werden können, sind:
- Rolle der Brailleschrift bei der Stärkung der Partizipation von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen im politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und Familienleben, zum Beispiel Braille im Zeitalter der Technik, Braille in allen Lebensaltern, Braille und das Wahlrecht, usw.
- Rolle der Brailleschrift im Arbeitsalltag von Lehrern, Übersetzern, Medienproduzenten und anderen relevanten Berufen
- Erheiternde Geschichten über die Brailleschrift
- Die Zukunft der Brailleschrift
- Welche Vor- und Nachteile hat die Brailleschrift gegenüber dem Schwarzdruck?
- Zusätzlich dazu können auch Beiträge zu anderen Themen sowie in anderer Form als dem Aufsatz eingereicht werden – Gedichte, Lieder, Interviews usw. sind ebenfalls willkommen
Preisgelder
Erster Preis: 2.000 amerikanische Dollar
Zweiter Preis für herausragende Werke:
- Nachwuchspreis (bis zu einem Alter von 25 Jahren): 1.000 amerikanische Dollar
- Preis für Personen über 25 Jahre: 1.000 amerikanische Dollar
Dritter Preise für überdurchschnittliche Werke:
- Zwei Nachwuchspreise (bis zu einem Alter von 25 Jahren): 500 amerikanische Dollar
- Zwei Preise für Personen über 25 Jahre: 500 amerikanische Dollar
Teilnahmebedingungen
Österreichische Teilnehmende können einen Aufsatz mit bis zu 1000 Wörtern bis zum 30. April 2015 bei Frau Mag. Stefanie Steinbauer unter der Mail-Adresse international@blindenverband.at einreichen. Bei der Einreichung des Aufsatzes müssen der vollständige Name, das Alter und das Geschlecht der teilnehmenden Person angegeben werden, die Urheberrechte des Werkes werden an die Europäische Blindenunion abgetreten. Die Texte können in englischer oder deutscher Sprache eingereicht werden, deutsche Beiträge werden nachträglich von Frau Mag. Steinbauer übersetzt.
(von BSVÖ)