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Barrierefreier Lebensraum ist ein wesentlicher Faktor, wenn es um Inklusion geht. Man könnte sagen, er ist die materialisierte Inklusion. Bei der Gestaltung öffentlichen Raums ist demnach zu beachten, dass die Umsetzung von Barrierefreiheit in vollem Umfang erfolgt. Nur so ist es möglich, auch den hoch relevanten und derzeit noch stark unterrepräsentierten Aspekt der Barrierefreiheit für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen nachhaltig als fixen Bestandteil barrierefreier Gestaltung zu etablieren. Leider lässt das Bewusstsein dafür bei vielen Menschen noch immer zu wünschen übrig – auch bei Politikern.
Erfreulicherweise ist derzeit in Österreich großes Bestreben erkennbar, im Sinne der Vorgaben der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes Maßnahmen zu setzen. Dies betrifft auch den Bereich "Barrierefreies Bauen". Es ist ein großer Erfolg, dass das Bewusstsein für die Relevanz barrierefreier Gestaltung immer mehr zunimmt.

Barrierefreiheit fördert gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Die Art, wie der Lebensraum einer Gesellschaft gestaltet ist, beeinflusst die Menschen, die sich darin aufhalten und bewegen, maßgeblich. Je weniger Barrieren es gibt, desto weniger werden Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen von ihrem Umfeld eingeschränkt, desto freier und selbständiger können sie in allen Lebensbereichen agieren, desto präsenter werden sie in der Gesellschaft und desto selbstverständlicher wird letztendlich die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das hätte wiederum zur Folge, dass Barrierefreiheit als Qualitätskriterium anerkannt und nicht mehr hinterfragt, sondern von allen Menschen aktiv eingefordert würde.

Fehlendes Bewusstsein

Derzeit ist das Bewusstsein für die Anforderungen blinder und sehbeeinträchtigter Menschen im Zusammenhang mit barrierefreier Gestaltung oft noch nicht ausreichend vorhanden. Dies drückt sich auf mehreren Ebenen aus. Zum einen sind die umzusetzenden Kriterien innerhalb vorhandener Richtlinien für viele Bereiche noch nicht ausreichend definiert und ausformuliert, um Planern die essentiellen Faktoren so zu vermitteln, dass auf der Basis eine zufriedenstellende Umsetzung möglich wäre. Zum anderen sind diese Aspekte auch in der sowieso schon viel zu wenig umfangreichen Ausbildung in puncto Barrierefreiheit nicht ausreichend vertreten. Insgesamt führt das dazu, dass selbst dann, wenn grundsätzlich bei der Planung an Barrierefreiheit gedacht wird, die Berücksichtigung der Anforderungen blinder und sehbeeinträchtigter Menschen oft zu kurz kommt. Die Folge ist, dass entsprechende Maßnahmen nicht mitbedacht und somit auch nicht umgesetzt werden. Dadurch entstehen immer wieder Raumsituationen, die für blinde Menschen und/oder Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu einer massiven Einschränkung der sicheren und selbständigen Mobilität führen.
(von BSVÖ)