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Seit dem 1. Januar 2015 sorgt das erste Pflegestärkungsgesetz für Veränderungen in der Pflege. Die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden erhöht. Betroffene erhielten früher bis zu 2.557 Euro. Heute sind bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme möglich.
Auch die Leistungen der Tages- und Nachtpflege sind künftig neben der ambulanten Pflegesachleistung bzw. dem Pflegegeld in vollem Umfang nutzbar.
Weitere Informationen gibt der Bericht: Pflegereform – Pflegestärkungsgesetz für Leistungsverbesserungen in der Pflege (Quelle: Nullbarriere)
(von KI-I)