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Behindertenanwalt Erwin Buchinger erklärt, er habe mehrfach vorgeschlagen, den "Rechtsstreit mit dem Bildungsministerium" zum Thema Gebärdensprache als Unterrichtssprache auf eine andere Ebene zu bringen. Die Diskussion solle sich auf die Frage einer ausreichenden Hilfestellung mittels gebärdensprach-unterstützten Unterricht konzentrieren.
Gleichstellungsrechtlich sei in dieser Frage nichts zu gewinnen. Mithilfe des Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetzes sei der Konflikt so nicht zu lösen.
Buchinger vermutet, dass der Verfassungsgerichtshof mit dieser Frage befasst wird, möglicherweise auch der Behindertenrechtsausschuss der Vereinten Nationen. Dieser könnte feststellen, ob die fehlende Anerkennung der Gebärdensprache als Muttersprache eine Verletzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bedeutet.
Buchinger meint weiter: "Ich bezweifle beides, schließe es aber auch nicht aus."
(Quellen: derStandard.at, Gebärdensprache gilt an Österreichs Schulen nicht als Unterrichtssprache, Artikel vom 12.12.2014)
(von KI-I)