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Die österreichische Gebärdensprache ist seit 2005 im Bundes-Verfassungsgesetz verankert. "Das Nähere bestimmen die Gesetze", bestimmt das Gesetz weiter.
Seither sind beinahe zehn Jahre vergangen. Bis dato ist zweisprachiger Unterricht nur bedingt vorhanden. Häufig überwiegt der lautsprachliche Anteil im Unterricht.
Das zeigt auch der Fall gehörloser Kärntner Eltern, die für ihre gehörlose Tochter einen Sprachentausch für den Schulunterricht bewirken wollten.
Ursprünglich habe die Familie ihren Antrag im Unterrichtsministerium eingebracht, sagt Franz Dotter, emeritierter Professor für Sprachwissenschaft, im Gespräch mit dem STANDARD. Er begleitet die Familie seit Jahren in der Causa. Der Kärntner Landesschulrat erließ jedoch einen ablehnenden Bescheid. Gebärdensprache als Unterrichtssprache sei unmöglich, da der "Wechsel der Sprache nur mit einer lebenden Fremdsprache laut Lehrplan möglich ist", so der Text im Bescheid. Österreichische Gebärdensprache sei keine lebende Fremdsprache und damit sei kein Sprachentausch mit dieser Sprache möglich.
Es wird argumentiert, dass das Schulorganisationsgesetz in Bundeskompetenz liegt und dieses habe keine entsprechende Vorkehrung getroffen. Damit seien der Behörde die Hände gebunden.
Die Kärntner Familie muss nun die verschiedenen Instanzen anschreiben und auf Rechtsklarheit pochen, wenn sie den Sprachentausch für den Schulunterricht erwirken wollen.
Wer nun denkt, die nächste Instanz könnte das Unterrichtsministerium sein, irrt. Ursprünglich hatte die Familie nämlich direkt das Ministerium mit seinem Ansuchen adressiert. Dieses hat den Antrag dem Landesschulrat zugewiesen, da dies die erste Instanz ist, die zu entscheiden hat. 
Der emeritierte Universitätsprofessor und Sprachwissenschafter Franz Dotter begleitet die betroffene Familie schon länger. Er meint: "Hätte das Unterrichtsministerium einen ablehnenden Bescheid ausgestellt, wäre direkt der Gang zum Verfassungsgerichtshof möglich. Mit der Ablehnung durch den Landesschulrat kann als nächste Instanz nur das Bundesverwaltungsgericht angerufen werden".
(Quellen: derStandard.at, Gebärdensprache gilt an Österreichs Schulen nicht als Unterrichtssprache, Artikel vom 12.12.2014; derStandard.at, Viele Baustellen bei der Gleichstellung, Artikel vom 3.12.2014)
(von KI-I)