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Die Novelle zum Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz bringt zwei ganz wesentliche Neuerungen.

Persönliche Assistenz

Zukünftig bekommen Menschen mit Behinderungen, die persönliche Assistenz benötigen und sich diese auch selbst organisieren können, das Geld direkt vom Land Oberösterreich. Das bringt wesentlich mehr Selbstbestimmung und Selbstverwaltung.
Bisher sind solche Unterstützungsleistungen durch einen Träger der Behindertenhilfe organisiert worden.
Mit der neuen Regelung fallen Verwaltungskosten weg. Um die gleiche Summe Geld können damit mehr Assistenzstunden in Anspruch genommen werden, erklärt die oberösterreichische Soziallandesrätin Gertraud Jahn.

Bescheide

Das oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz bringt noch eine weitere Neuerung und diese ist absolut bahnbrechend für die öffentliche Verwaltung. Bescheide zum oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz müssen zukünftig verpflichtend in einer leicht verständlichen Sprache verfasst werden.
Damit werden komplizierte Flockeln verständlich und diejenigen, die einen Bescheid bekommen oder diesen jemandem erklären sollen, werden zukünftig viel besser verstehen, worum es geht. 

Inklusion

Mit diesen Neuerungen wird, indem Betroffenen die Entscheidungsmöglichkeit zurückgegeben wird, ein wesentlicher Beitrag zur Förderung von Inklusion getan.
Alle Landtagsfraktionen waren im Unterausschuss für die Neufassung.
(Quelle: ORF Oberösterreich, Chancengleichheitsgesetz novelliert, Artikel vom 9.12.2014)
(von KI-I)