Direkt zum Inhalt

Am 15. November 1994, also genau vor 20 Jahren, ist der neue Satz in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden” in Kraft getreten.

Lesen Sie mehr vom Artikel Deutschland: 20 Jahre nach der Grundgesetzergänzung.
Bild: Flagge Deutschland. Bildquelle: Trine Juel/Flickr