Direkt zum Inhalt

Künftig wird Müttern und Vätern, die sich um ein beeinträchtigtes Kind kümmern, genauso viel für ihre Pension angerechnet, wie anderen pflegenden Angehörigen. Die öffentliche Hand kommt zwar bereits derzeit für die Pensionsversicherung auf, wenn man aufgrund von Pflegeleistungen nicht arbeiten kann, bei einem beeinträchtigten Kind werden allerdings nur 1.100 Euro monatlich für die Pension angerechnet, über 1.600 sind es, wenn es um die Pflege erwachsener Angehöriger geht. Dieser Unterschied wird jetzt schrittweise aufgehoben, kündigte Sozialminister Rudolf Hundstorfer an.

"Fürs Leben"

"Wir begrüßen die angekündigte Verbesserung für Eltern pflegebedürftiger Kinder sehr", so Reinhard Hundsmüller, Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs: "Familien schwer erkrankter Kinder stehen unter erheblichem finanziellen Druck. Wir unterstützen seit 2006 mit der Samariterbund-Wohlfahrtsprivatstiftung "Fürs Leben" genau jene Familien, die nicht genug Geld für die medizinische Versorgung ihrer Kinder haben. Die finanzielle Unterstützung durch unsere Stiftung soll Kindern und Jugendlichen den Zugang zu medizinischen Behandlungen ermöglichen, die ihnen sonst verwehrt blieben", erklärt Hundsmüller den dringenden Bedarf der Verbesserung.

Weitere Änderung

Die Angleichung soll nun jährlich in 100-Euro-Schritten erfolgen, sodass es 2019 eine völlige Gleichstellung geben wird. Mit der Verbesserung im Bereich der Pensionsversicherung gibt es eine weitere Änderung, die der Samariterbund befürwortet: Ab 2015 werden auch pflegende Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, ohne ihre Selbstversicherung zu verlieren. "Familien mit schwer erkrankten Kindern fehlt es oft am Notwendigsten. Die Möglichkeit einer Teilzeittätigkeit nachzugehen bringt nicht nur dringend benötigte finanzielle Mittel, sondern auch die wichtige Gelegenheit, soziale Kontakte zu pflegen", so Hundsmüller.
(von Samariterbund Österreich)