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Seit dem Jahr 2006 sind in Österreich mehr als 1.400 Schlichtungsverfahren durchgeführt worden. Im Jahr 2013 wurden über 200 Schlichtungsverfahren durchgeführt. Die Anzahl der Schlichtungen im Jahresvergleich 2013 zu 2012 sank leicht von 246 auf 217 Fälle.
In vier von zehn Fällen konnte 2013 eine gütliche Einigung erzielt werden. Das ist weniger als 2012, wo zumindest in 5 von zehn Fällen eine gütliche Einigung möglich war. Wenn es zu keiner gütlichen Einigung kommt, kann allerdings vor Gericht Schadenersatz geltend gemacht werden.

Arbeitsbezogene Schlichtungen gestiegen

Was bei den letztjährigen Schlichtungen besonders auffällt, ist, dass die Zahl der Schlichtungen nach Behinderteneinstellungsgesetz stieg. Die Hälfte aller behandelten Schlichtungsverfahren hatte ein arbeitsbezogenes Thema zum Inhalt. Das sind knapp 10 Prozent mehr als im Vergleichsjahr 2012.

Vergleich Bundesländer bezüglich Schlichtungen nach BGStG und BEinstG
Stand 2013 BGStG  BEinStG  Summe
Burgenland 0 2 2
Kärnten 9 1 10
Niederösterreich 3 12 15
Oberösterreich 12 4 16
Salzburg 3 7 10
Steiermark 26 14 40
Tirol 14 11 25
Vorarlberg 2 2 4
Wien 36 57 93
Zentrale 0 2 2
Summe
105
112
217

Der Trend im Jahr 2013 zeigt in praktisch allen Bundesländern, dass etwa die Hälfte der Schlichtungsverfahren arbeitsbezogen war. Lediglich in zwei Bundesländern gibt es sehr starke eigene Trends. In Niederösterreich waren 12 von 15 Schlichtungsverfahren nach dem BEinStG, alsp 80 Prozent. In Oberösterreich fanden weniger arbeitsbezogene Schlichtungsverfahren statt, nämlich 4 von 16. Das sind 25 Prozent.

Vergleich der Bundesländer

Darüber hinaus zeigt der Bundesländervergleich nach wie vor eine ungleiche bundesweite Verteilung. Diese Ungleichgewichtigkeit bleibt auch bestehen, wenn man die Zahl der Schlichtungen mit den Bevölkerungsdaten vergleicht.

Vergleich Bundesländer Schlichtungen 2013
Stand 2013 Anzahl Schlichtungen  Schlichtungen in %  Bevölkerung in %
(Quelle: eigene Verteilung aufgrund
aktueller Daten der Statistik Austria)
Vergleich
Burgenland 2 1 % 3 % etwa gleich
Kärnten 10 5 % 7 % etwa gleich
Niederösterreich 15 7 % 19 % weniger Schlichtungen als Bevölkerung vermuten ließe
Oberösterreich 16 7 % 17 % weniger Schlichtungen als Bevölkerung vermuten ließe
Salzburg 10 5 % 6 % etwa gleich
Steiermark 40 18 % 14 % etwas mehr Schlichtungen als Bevölkerung vermuten ließe
Tirol 25 12 % 8 % etwas mehr Schlichtungen als Bevölkerung vermuten ließe
Vorarlberg 4 2 % 4 % etwa gleich
Wien 93 43 % 20 % mehr Schlichtungen als Bevölkerung vermuten ließe
Zentrale 2 1 %
Summe 217 100 % 100 %

Wie die Daten der Tabelle zeigen, ist die Verteilung der Schlichtungen bundesweit ungleichgewichtig. Wie vermutet wurden in Bundesländern mit einer geringen Bevölkerungsdichte weniger Schlichtungsverfahren durchgeführt. Tortzdem ist augenscheinlich, dass in der Steiermark und in Tirol etwas mehr Schlichtungen durchgeführt wurden als die Bevölkerungsdichte vermuten ließe, während in Niederösterreich und Oberösterreich im Vergleich zur Bevölkerungsdichte weniger Schlichtungen durchgeführt wurden. In Wien, wo es viele Arbeitsplätze gibt, fanden insgesamt die meisten Schlichtungen statt. Auch im Vergleich zur Bevölkerungsdichte ist die Zahl der Schlichtungen bedeutend höher.
Es können nur Vermutungen zu diesem Ungleichgewicht angestellt werden. Ein Grund könnte eine starke Selbstvertretung in Wien oder anderen Bundesländern mit hoher Schlichtungszahl sein.
(Quellen: Bundessozialamt, Geschäftsbericht 2012; Sozialministeriumsservice, Geschäftsbericht 2013; Statistik Austria, Mikrozensus, Regionale Gesamtrechnungen, F&E-Statistik. Erstellt am 26.05.2014)
(von KI-I)