Das Land Steiermark hat entschieden, dass zukünftig eine kleinere Gruppe für Lohnkostenzuschüsse anspruchsberechtigt ist. Zukünftig werden nur noch Unternehmen Lohnkostenzuschüsse erhalten, die Menschen mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent und mehr beschäftigen (vgl. steierkmark.orf.at).
Was für die einen, die noch in die Gruppe der Anspruchsberechtigten fallen, vorteilhaft ist, könnte sich auf andere negativ auswirken, denn die Gesetzesnovelle ist bereits im Landtag beschlossen.
In einem "Steiermark heute" Beitrag wusste der steirische Landeshauptmann-Stellvertreter Schrittwieser auf die Frage nach der Zukunft leider selbst nicht so genau, wie es weitergehen werde (vgl. Bizeps).
Insgesamt werden aufgrund der Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes 4,75 Millionen Euro eingespart werden. So lautet der Plan. Neben Kürzungen bei den Lohnkostenzuschüssen soll es bei der beruflichen Inklusion und in Tageswerkstätten Kürzungen geben (vgl. Bizeps2).
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass ein Budgetkürzungsgrund bei den Tageswerkstätten sich auf das Ziel von Inklusion am Arbeitsmarkt bezieht, da Tageswerkstätten nicht mehr zeitgemäß sind und für bestimmte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderungen nicht passen (vgl. kleinezeitung.at).
Trotz dieses positiven Effekts agieren und intervenieren Selbstvertretungsverbände wegen den geplanten Kürzungen, denn die nächsten Schritte könnten Arbeitsplatzverluste aufgrund von Lohnzuschusskürzungen bedeuten. Erfolge auf Seiten Betroffener sind jedoch ungewiss.
(Quellen: steierkmark.orf.at – Zuschüsse für Behinderte gestrichen; Bizeps – Steiermark: Neues Behindertengesetz ist Rückschritt!; Bizeps2 – Steiermark: Grüne zu Kürzungen im Behindertengesetz; kleinezeitung.at – Mehr Jobs, weniger Tageswerkstätten)
(von KI-I)