Seit Jahren wird gefordert, dass die Kosten für die Anschaffung von Blindenführhunden von öffentlicher Seite übernommen werden, da diese eine große Hilfe im Alltag sind.
Darauf bezugnehmend wurde ein Antrag auf Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsmaßnahme im Nationalrat eingebracht. Der Antrag wurde jedoch dieser Tage im Gesundheitsausschuss des Nationalrats abgelehnt. Das stellt einen herben Rückschlag dar und wird ein Anlass sein, dass weiterhin für eine Kostenübernahme gewirkt wird.
In Ländern wie Schweden oder Deutschland ist eine 100 prozentige Finanzierung möglich. In Österreich zahlt das Bundessozialamt ungefähr 60 Prozent der Kosten aus dem Ausgleichstaxfond. Die restlichen Kosten werden von anderen Trägern übernommen, beispielsweise von der Pensionsversicherungsanstalt oder der Sozialversicherung. Das ist jedoch eine Kann-Bestimmung. Es besteht kein Rechtsanspruch, dass die restlichen Kosten übernommen werden. Häufig bemühen sich Betroffene um eine anderweitige Kostenübernahme, damit sie Blindenführhunde anschaffen können.
(Kurzfassung einer Presseaussendung des Blinden- und Sehbehindertenverbands Österreich, Quelle: OTS)