Der Verein für Konsumenteninformation hat einen Musterprozeß gegen die Lebenshilfe Wien geführt. Im Prozess wurde auf die Zurückzahlung von zu Unrecht bezahlten Beträgen geklagt. Diese Beträge verlangte die Lebenshilfe Wien aufgrund eines mit der Bewohnerin abgeschlossenen Vertrags im vollbetreuten Wohnen. Der Verein für Konsumenteninformation klagte, denn aus ihrer Sicht entsprach der Vertrag nicht den Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes.
Grund für Musterprozeß: Intransparenter Vertrag einer Bewohnerin im vollbetreuten Wohnen mit der Lebenshilfe Wien
Eine Bewohnerin mit Down Syndrom wohnte seit September 2011 im vollbetreuten Wohnen der Lebenshilfe Wien. Der Heimvertrag enthielt eine Klausel, die eine Bezahlung von 280 Euro monatlich für Zusatzleistungen als Gesamtpaket vorsah.
Wenn der Heimträger Zusatzleistungen erbringt, hat der Heimvertrag Angaben darüber zu enthalten. So sieht es das Konsumentenschutzgesetz vor.
Ein Betreuungsvertrag hat folgende Punkte klar aufzuschlüsseln:
- Unterkunft
- Verpflegung
- Grundbetreuung
- Besondere Pflegeleistungen
- Zusätzliche Leistungen
- Die vom Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe gedeckten Leistungen
Im Fall der Bewohnerin wurden die Leistungen im Gesamten bestellt. So konnte die Bewohnerin nicht zwischen benötigten und nicht benötigten Zusatzleistungen wählen.
Sie konnte außerdem nicht unterscheiden, ob es sich bei den Zusatzleistungen nicht ohnehin um Leistungen handelt, die der Grundbetreuung zuzurechnen sind. Für die Zahlungen der Zusatzleistungen der betroffenen Bewohnerin fehlte somit auf Grund der Intransparenz des Heimvertrages die vertragliche Grundlage.
Obwohl die ersten beiden Instanzen der Lebenshilfe Wien Recht gegeben hatten, klagte der Verein für Konsumenteninformation die Lebenshilfe Wien in einem Musterprozeß auf Zahlung der zu Unrecht bezahlten Beträge. Nun gab der Oberste Gerichtshof dem Verein für Konsumenteninformation vollinhaltlich Recht (vgl. Verbraucherrecht.at).
Das Ergebnis des Urteils des Obersten Gerichtshof: Der Oberste Gerichtshof sieht den Vertrag als intransparent an. Die vertragliche Grundlage fehlt. Die Beträge sind von der Lebenshilfe Wien zurück zu zahlen.
Lebenshilfe Wien nimmt Urteil an
Die Lebenshilfe Wien nimmt das Urteil des Obersten Gerichtshofs mit Bedauern zur Kenntnis und erklärt: Die vertraglichen Zusatzleistungen im vollbetreuten Wohnen wurden vor Jahren in Zusammenarbeit mit dem Vertretungsnetz im beiderseitigen Einvernehmen ausformuliert. Das Vertretungsnetz stellt SachwalterInnen für Menschen mit Lernschwierigkeiten zur Verfügung.
Die Lebenshilfe Wien zahlt die Beträge an die Bewohnerin zurück.
Die Lebenshilfe Wien nimmt das Urteil des Obersten Gerichtshofs auch als Anlass, die Wohnverträge zu überarbeiten (vgl. Lebenshilfe Wien).
(Quellen: Verbraucherrecht.at, Lebenshilfe Wien)
(von KI-I)