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Bislang haben Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf ohne Abschluss im Regellehrplan keinen Rechtsanspruch auf den Schulbesuch in weiterführenden berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie in Oberstufen der AHS.
Mit einem Entschließungsantrag im Nationalrat am 19.1.2012 wurde der Auftrag gegeben, dem Bedarf nach Ausbildung und Teilqualifizierung in berufsbildenden mittleren Schulen nachzukommen, da der Bedarf und das Recht von Jugendlichen auf Inklusion im Rahmen ihrer berufsbildenden Ausbildung im Rahmen einer entsprechenden Schule evident ist.
Darüber hinaus fordern die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Regierungsprogramm eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr.
Bisher gibt es allerdings nur einen Schulversuch in Wien. Eine initiative Elterngruppe erklärt, dass ein einziger Schulversuch für ganz Österreich zu wenig ist. Sie fordern daher, dass in jedem Bundesland bis zum Jahr 2015 mindestens fünf Schulversuche in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen stattfinden. Die Schulversuche sollen ein klares Signal sein, dass Inklusion angestrebt wird.
Die Elterngruppe erreichen Sie über E-Mail an: berufsausbildung@gmx.at.
Als Kontaktperson fungiert:
Liliane Kippermann
Dollinergasse 5/3/26
1190 Wien
Telefon: 0664/112 41 30 Zum vollständigen Petitionstext zur Teilqualifizierung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Zur Seite, wo Sie die Petition online unterzeichnen können. Zur Seite, wo Sie eine Unterschriftenlisten herunterladen können, die Sie per Post schicken können.
(Quelle: Down-Syndrom Österreich)
(von KI-I)