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Blindenführhunde spielen eine wesentliche Rolle, wenn es um die vollwertige, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht. Verlässlich finden sie überall die richtigen Wege und weichen Hindernissen und Gefahrensituationen z.B. im Straßenverkehr aus. So sorgen sie dafür, dass ihre Besitzer immer sicher und mit geringer Anstrengung an ihr Ziel kommen. Die Ausbildung findet in eigenen Blindenführhund-Schulen statt. Ein ausgebildeter, qualitäts- und teambeurteilter Blindenführhund kostet ca. 30.000 Euro. Derzeit gibt es ungefähr 120 solche registrierten Blindenführhunde in Österreich. Pro Jahr werden etwa zehn Hunde als Blindenführhunde registriert.
Derzeit sind blinde Menschen in Österreich aber vor zwei große Probleme gestellt, wenn sie ihre selbständige und sichere Mobilität mithilfe eines Blindenführhundes verbessern wollen: Die Finanzierung ist nicht zufriedenstellend geregelt und die Mitnahme des Hundes ist nicht überall möglich.
Für berufstätige Menschen werden die Kosten für einen Blindenführhund zwischen unterschiedlichen Trägern aufgeteilt, wobei nur teilweise ein Rechtsanspruch besteht. Für nicht erwerbstätige Personen (z.B. Studenten, Pensionisten) stellt sich die Finanzierung noch schwieriger dar. Gelingt es einer blinden Person dennoch, einen ausgebildeten Führhund zu bekommen, ergibt sich das nächste Problem: Laut Gesetz muss die Mitnahme des Hundes nicht gestattet werden. Es ist also derzeit möglich, dem Blindenführhund den Zutritt z.B. zum Arbeitsplatz des Besitzers oder zu einem Restaurant zu verweigern, ohne dass das rechtliche Folgen hat.
Der derzeitige Zustand stellt im Sinne der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine klare Diskriminierung gegenüber blinden Menschen dar. Der internationale Vergleich zeigt, dass es auch anders geht. Die Anschaffung eines ausgebildeten Blindenführhundes darf nicht mehr länger davon abhängen, ob man sich die Finanzierung aus eigener Tasche leisten kann oder nicht. Darüber hinaus muss es eine Selbstverständlichkeit werden, dass Blindenführhunde in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mitgeführt werden dürfen, sofern kein unmittelbares Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko dadurch entsteht.
Der BSVÖ fordert die künftige Bundesregierung auf, für die gesetzliche Verankerung dieser beiden Punkte zu sorgen.

(von OTS)